Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Stephan Resch am 15. Juni 2008
15491 Leser · 0 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Heute schon zensiert?

Sehr geehrte Frau Kanzlerin, sehr geehrte Politiker,

was in China und anderen Ländern von uns hart kritisiert wird, wird auch heute bei uns Realität:

"Heute" wird zensiert !

ARD und ZDF, zwei wichtige Säulen im undurchsichtigen Dschungel um Entertainment und Information, die ihren Fokus sinnvoll auf Information gesetzt haben und für viele Nutzer im Internet die wichtigste Anlaufstelle rund um politísche Themen und andere Nachrichten geworden sind, darf nach dem Willen eines neuen Gesetzenentwurfes weder weiterhin so präsent im Internet sein, noch Informationen und Artikel länger als 7 Tage abrufbar halten.
Das ist Zensur! Das ist ein Rückschritt im Zeitalter moderner Medien! Das ist Vorenthalten von wichtigen Fakten für viele Leser, die ein Recht auf Information haben!

Das Internet ist ein wachsenden Medium, hier die Keule anzusetzen ist in meinen Augen völlig falsch, hat doch der Computer den Fernsehr schon längst als Medium überholt. Und gerade junge Leute arbeiten fast ausschließlich mit dem PC, um an Informationen heran zu kommen.
Bitte ziehen Sie nicht hier den Stecker, um danach im Dunkeln zu tappen.

Ich möchte, dass dieser Entscheid rückgängig gemacht und die Freiheit für Medien wieder hergestellt wird.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Mir freundlichen Grüßen

Stephan Resch

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 19. Juli 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Resch,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Namen der Bundeskanzlerin beantworten.

In Ihrem Beitrag sprechen Sie ein aktuelles Thema an, das zur Zeit noch in der Diskussion ist. Die Länder – sie sind für die Rundfunkgesetzgebung zuständig – haben gemeinsam den Entwurf eines 12. Rundfunkänderungs-Staatsvertrages (Abkürzung: 12. RÄStV) vorgelegt. Er soll u. a. die Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regeln.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Am 5. August 2008 werden die Länder auf der sogenannten Arbeitsebene eine Anhörung zu dem Entwurf durchführen. Dazu sind insbesondere Vertreter des öffentlich-rechtlichen sowie des privaten Rundfunks, der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, der Verbände elektronischer Medien, des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, der Landesmedienanstalten und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) eingeladen.

Seit Juni dieses Jahres liegt der Entwurf auch in Brüssel. Die EU-Kommission überprüft, ob die Auftragsdefinition konkret genug ausfällt, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und privaten Wettbewerbern erkennen, überprüfen und ggf. abstellen zu können. Die Länder planen, dass die Ministerpräsidenten den Entwurf im Oktober 2008 beschließen. Danach müssen die 16 Landtage ebenfalls zustimmen. Der neue Staatsvertrag soll nach Planungen der Länder zum 1. Mai 2009 in Kraft treten.

§ 11d des Entwurfs regelt die Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die sogenannten "Telemedien". Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Anstalten Sendungen und sendungsbegleitende Telemedien bis zu sieben Tage zum Online-Abruf bereit stellen dürfen. Auch nach Ablauf von sieben Tagen soll es möglich sein, Sendungen oder Inhalte online abrufbar zu halten, wenn sie ein "Telemedienkonzept" erstellt haben, das ihre Gremien gebilligt haben, und - bei neuen und veränderten Online-Angeboten - den so genannten "Drei-Stufen-Test" durchlaufen haben (s. § 11f Absatz 3-6 des Entwurfs). Dies ist ein Verfahren, bei dem die Gremien prüfen, ob der öffentliche Auftrag erfüllt ist, und sie müssen die Wettbewerber zu den Auswirkungen eines neuen Angebots auf den Markt anhören.

Besonders umstritten war die Regelung, dass "nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote" für die Anstalten generell unzulässig sein sollen (§ 11d Absatz 2 Nr. 3). Sinn und Zweck dieser Vorschrift soll es sein, Geschäftsmodelle von privaten Anbietern, insbesondere von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern und privaten Rundfunkveranstaltern im Netz nicht unmöglich zu machen.

Die Bundesregierung hat sich gegenüber den zuständigen Ländern dafür eingesetzt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukunftsfähig bleiben muss. Er darf nicht generell von Zukunftstechnologien und neuen Plattformen ausgeschlossen bleiben. Zwischen den Interessen privater Wettbewerber und den Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie seiner Zuschauer ist ein Ausgleich zu finden. Es darf zudem zu keinem „Generationenabriss“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommen, da insbesondere jüngere Nutzer immer mehr auf elektronische Angebote im Internet zugreifen.

Zuständiger Ansprechpartner bei den Ländern ist das Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder, derzeit Rheinland-Pfalz. Zuständig ist dort:

Staatssekretär Martin Stadelmaier
Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz

Auf den Webseiten der Staatskanzlei ist der Länderentwurf des 12. RÄStV auch abrufbar:

http://www.rlp.de/rlp/broker.jsp?uMen=ae548eae-0433-0116-...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung