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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Hilfeersuchen/ Stellungnahme
Hallo Kanzlerin,
Es geht um meinen Mann. Er wuchs als drittes von 10 Kindern auf. Da der Vater sich früh verabschiedet hatte, mussten die älteren Kinder früh arbeiten gehen um Geld zu verdienen.Dabei blieben Schule und Ausbildung auf der Strecke. Heute ist er 53 Jahre alt und muss leider immer noch Hintenanstehen.
Er fing 1987 bei einem Dachdecker an und war dort bis zur Insolvenz des Betriebes 2009 tätig.Danach machte er sich bis 2012 mit einem Kollegen selbstständig. Direkt im Anschluss daran fand er eine Stelle als Vorarbeiter bei einem anderen Dachdeckerunternehmen. Dieses kündigte ihm nun aus betrieblichen Gründen. Jetzt will er sich als Dachdecker selbstständig machen und scheitert an den Vorschriften der Behörden. Da er keinen Gesellenbrief hat bleibt ihm nur eine Ausübungsberechtigung §8 Hwo zu beantragen. Diese ist mit einem Sachkundetest verbunden und kostet 2500€. Von dem Alg können wir das nicht bezahlen. Er ist nun seit 30 Jahren Dachdecker und liebt seinen Beruf. Er ist lt ehemaligem Chef besser als mancher Geselle und trotzdem darf er nicht offiziell als Dachdecker ein Gewerbe anmelden. Er arbeitet gerne und möchte aus der Arbeitslosikeit raus und man gibt ihm keine Chance dazu. Die Betriebe bieten ihm nur befristete Verträge bis zur Schlechtwetterzeit an. Danach steht er wieder mit leeren Händen da. Er möchte doch nur seinen Beruf den er seit 30 Jahren ausübt und beherrscht offiziell ausüben dürfen. Wohin können wir uns wenden um die 2500€ zu bekommen ? Können Sie uns helfen ?
Erbitten eine Rückantwort
MfG
Manuela Rothe
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am 01. Juni 2017
1.
am 02. Juni 2017
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am 02. Juni 2017
3.
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