Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Martin G. Schultz am 05. März 2012
15176 Leser · 4 Kommentare

Innenpolitik

"Höchst dotierter Ehrensöldner"

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Herrn Christian Wulff, Bundespräsident a.D., wurde von einem seiner engsten Mitarbeiter im Bundespräsidialamt ein jährlicher "Ehrensold" von ca. 199.000,00 EURO zuerkannt. Damit ist Herr Wulff mit 52 Jahren der jüngste "Ehrensöldner" der Bundesrepublik Deutschland, mit einem monatlich zu versteuernden Einkommen von 16.583,33 EURO. Dabei sind Zulagen für Büro, Büroangestellte bzw Beamte, Dienstwagen plus Chauffeur und Bodyguard nicht eingerechnet.
Seit Bekanntwerden dieser Entscheidung haben viele Bürger Zweifel ob dieser "Ehrensold" dem aus persönlichen und nicht aus politischen Gründen zurück getretenen Bundeskanzler Wulff zusteht.
Bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres gehen nach Wunsch eines hohen Beamten im Bundespräsidialamt mindestens 35.820.000,00 EURO auf das Konto des Herrn Christian Wulff ein. Sollten Herrn Wulff zwischenzeitlich keine Skrupel kommen, wäre es nicht ehrenvoller, wenn er auf den "Ehrensold" verzichten würde und ihn am Ende eines jeden Jahres Bedürftigen in unserer krisengeschüttelten Gesellschaft spenden würde?

Meine Frage:

Wenn ein Bundespräsident, der höchste Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland, quasi der ranghöchste Beamte des Staates, der Gesetze unterzeichnen darf, der über Gnadengesuche von lebenslänglich verurteilten Gefangenen entscheiden darf, der an Gedenkfeiern wegweisende Reden halten darf, der Ehrungen verdienter Persönlichkeiten vornehmen darf,der für Jugendliche, Berufstätige, Rentner und Beamte Vorbild zu sein hat, von der Einzelfallentscheidung eines untergeordneten Beamten die "Sicherung des Lebensunterhaltes" in Höhe von einhundertneunundneunzigtausend EURO jährlich zugesprochen werden kann, wäre es da nicht aus gegebenem Anlass an der Zeit,

1) den "Ehrensold" umzubenennen
2) proportional zur geleisteten Amtszeit zu staffeln und
3) erst frühestens ab dem 67. Lebensjahr zu gewähren?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. April 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schultz,

viele Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Den sogenannten Ehrensold ehemaliger Bundespräsidenten regelt das „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ vom 17. Juni 1953, zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 2 Gesetz vom 5. Februar 2009 (BPräsRuhebezG). Die Festsetzung des Ehrensolds ist Sache des Bundespräsidialamts, nicht der Bundesregierung.

Am 29. Februar 2012 hat das Bundespräsidialamt mitgeteilt, es sei „nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt sind. Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden. Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.“

Die Entscheidung über den Ehrensold und seine Festsetzung ist also eine Verwaltungsentscheidung, für die das Bundespräsidialamt zuständig ist. Es handelt sich nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine „tatbestandlich gebundene Entscheidung“, wie es im Amtsdeutsch heißt. (Siehe Pressemitteilung des Bundespräsidialamtes http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pressemitteilun...)

Das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten finden Sie hier: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bpr_sruhebezg/gesa...

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Antworten auf ähnliche Fragen von Herrn Robert Kroiß (Antwort vom 02. März 2012 - http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/rueckendeckung-...) und Herrn Ronny Kaiser (Antwort vom 10. Februar 2012 - http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/amtierender-bun...).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Martin G. Schultz
    am 05. März 2012
    1.

    Liebe Leserinnen und Leser,
    leider ist mir ein Rechenfehler unterlaufen, den ich leider erst heute korrigieren kann.
    Bis zur Vollendung seines 67. Lebensjahres wird Herr Christian Wulff leider nur 2.985.000,00 EURO kassieren.
    Ich bitte, dies zu entschuldigen!

  2. Autor Thomas Schüller
    am 07. März 2012
    2.

    Herr Martin G. Schultz schreibt:

    "Bis zur Vollendung seines 67. Lebensjahres wird Herr Christian Wulff leider nur 2.985.000,00 EURO kassieren."

    Da ist Ihnen werter Herr Schultz vermutlich ungewollt die Formulierung etwas schräg geraten, ich sehe es so:

    Bis zur Vollendung seines 67. Lebensjahres wird Herr Christian Wulff zwar nicht die erst fälschlich benannten 35.820.000,00 EURO , aber leider immer noch 2.985.000,00 EURO kassieren.....

    Viele Grüße, Thomas Schüller

  3. Autor Martin G. Schultz
    Kommentar zu Kommentar 2 am 07. März 2012
    3.

    Man kommt ja schnell in den Verdacht, sich an der Neid-Debatte beteiligen zu wollen. Aber für Herrn Wulff scheinen selbst 2.985.000,00 EURO nur "peanuts" zu sein. Denn er will ja noch weitere Ansprüche geltend machen. Irgendwie müssen die teuren Anwälte auch noch bezahlt werden, die für ihn tätig geworden sind.

  4. Autor Bastian Lutterjohann
    am 01. April 2012
    4.

    Man könnte jetzt meinen, dass Herr Wulff in Zukunft seine Reisen selber bezahlen könnte und auch keine Sonderkredite von seinen Freunden aus der Wirtschaft mehr braucht.

    Für so eine Gestalt zahlt man doch gerne seine Steuern.

    Der Begriff "Ehre" in Verbindung mit Herrn Wulff ist schon ein Witz an sich.

  5. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.