Sehr geehrter Herr Guardini,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte sind im Dienst immer häufiger Ziel brutaler Angriffe. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht deswegen Änderungen im § 113 des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Die Obergrenze des Regelstrafrahmens soll von zwei auf drei Jahre erhöht werden. Außerdem soll § 113 StGB künftig auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte schützen.
Den Wortlaut des Gesetzentwurfs sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2010/0646-10.pdf http://www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/Kurzmeldungen/D...
Auch Körperverletzung im Amt ist strafbar. Die Obergrenze des Regelstrafrahmens beträgt fünf Jahre. Den Wortlaut des § 340 StGB können Sie hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__340.html
Mit freundlichen Grüßen
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.