Sehr geehrte Frau Ruhrig,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In Ihrer Anfrage vergleichen Sie den Kinderbonus mit der Abwrackprämie: Beides ist nicht miteinander vergleichbar.
Die Bundesregierung hat insbesondere für Familien mit geringem Einkommen neben der Kindergelderhöhung bereits Anfang 2009 spezielle Fördermaßnahmen ergriffen. Dazu gehören das Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr für Kinder, deren Familien von ALG II oder Sozialhilfe leben, der verbesserte Kinderzuschlag und die Erhöhung des Wohngeldes.
Mit dem Konjunkturpaket II erhalten Familien nun zusätzlich einen Bonus von 100 Euro pro Kind im Jahr 2009. Diesen Kinderbonus erhalten alle Kinder, nicht nur Neugeborene – wie Sie annehmen. Zudem wird die Förderung von 6- bis 13-jährigen Kindern von ALG II-Empfängern angehoben.
Ihr Vorschlag zum Umgang mit Stammzellen schließt komplizierte rechtliche und auch ethische Probleme ein. In Deutschland können Eltern auf freiwilliger Basis das Nabelschnurblut ihres Kindes in Blutbanken einfrieren lassen. Eine Pflichtabgabe stünde im Widerspruch zum Grundgesetz, wie auch die Kopplung von staatlichen Leistungen an die Bedingung, Nabelschnurblut abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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