Sehr geehrter Herr Depping,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Nachhaltigkeitsrücklage ist die Reserve der Deutschen Rentenversicherung. Sie ist derzeit tatsächlich relativ hoch und liegt zum Jahresende bei geschätzt etwa 33,5 Milliarden Euro. Das entspricht dem 1,82-fachen einer monatlichen Durchschnitts- ausgabe der Rentenversicherung.
Nach dem Gesetz muss der Beitrag immer dann gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage das 1,5-fache der monatlichen Durchschnittsausgaben überschreitet. Da die Reserve auch Ende 2015 die gesetzliche Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben überschreiten wird, sinkt der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung richten sich grundsätzlich nach der Höhe der gezahlten Beiträge. Hier gilt das Äquivalenzprinzip. Wieviel Rente jemand bekommt, hängt davon ab, welche Beiträge er eingezahlt hat.
Die gesetzliche Rente ist in der Altersvorsorge eine von drei Säulen. Daneben gibt also noch zwei weitere: betriebliche und private Vorsorge. Nur wer auch betrieblich und/oder privat vorsorgt, kann seinen Lebensstandard im Alter sichern.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Modelle. Das kann zum Beispiel eine Unterstützungskasse sein, bei der sich der Arbeitgeber verpflichtet, Rentenleistungen zu zahlen. Wenn es um betriebliche Altersvorsorge geht, sind die Arbeitgeber also finanziell beteiligt.
Der Staat fördert die private Vorsorge, etwa bei der Riester-Rente. Insofern bringt es Vorteile, in die Riester-Rente einzuzahlen. Mit staatlicher Förderung gibt es später eine höhere Rente.
Reichen die Einkünfte im Alter nicht für den Lebensunterhalt aus, hat jeder einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter. Die Grundsicherung gewährleistet ein menschenwürdiges Dasein. Da sie aus Geldern der Allgemeinheit geleistet wird, muss man sie formal beantragen. Mit öffentlichen Mitteln muss sparsam gewirtschaftet werden. Aus diesem Grund werden Anträge genau geprüft, um eventuellen Missbrauch auszuschließen.
Weitere Informationen: www.deutsche-rentenversicherung.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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