Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Arno Schirmer am 06. Juni 2016
9615 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Ich bin weder Ausländerfeind noch gar rechtsextrem

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
jetzt ist der Terror auch bei uns angekommen (Düsseldorf)! Dank Ihrer Hilfe! Schon jetzt gibt es in Asylbewerberheimen kriminelle, mafiöse Strukturen. Und dies über das ganze Land verteilt. Wo ist Ihre Verantwortlichkeit? Ich kann mir nicht mehr vorstellen, dass Sie als Bundeskanzlerin wieder gewählt werden. Ihre Politik hat und wird den Nährboden der Rechten massiv stärken. Aber so ist das in der Politik - entscheiden ja - aber dafür Verantwortung über nehmen - nein.
Eigentlich müssten Sie wegen Ihrer massiven Fehlentscheidungen das Amt verlassen.
Ich bin immer gerne nach Düsseldorf gegangen. Jetzt werde ich es sicherlich auch noch tun - aber mit einer großen Portion Unbehagen.
Können Sie eigentlich noch Schlaf finden?
Arno Schirmer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 11. Juli 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Ruhnau, sehr geehrte Herr Schirmer,

vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs behandeln wir Ihre Fragen in einer gemeinsamen Antwort.

Es ist Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Wichtig ist in diesem Zusammenhang - auch im Hinblick auf die Strafverfolgung -, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Polizei und Justiz machen deshalb auch keine Unterschiede bei Tatverdächtigen oder Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz.

Die Kanzlerin hat zuletzt in einem Interview vom 22. Mai 2016 gesagt: „Wir stocken unsere Polizei auf, um den Menschen noch mehr Sicherheit zu geben. Wir bemühen uns um eine bessere und frühere Integration, um aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Diese Prozesse brauchen Zeit.“ https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2016/...

Deutschland führt weiterhin zeitlich befristet Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich durch. Sie dienen auch der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und anderer Formen schwerer Kriminalität.

Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland im Zusammenhang mit der Flüchtlingsfrage sehr ernst. Klar ist, dass Menschen, die politisch verfolgt sind oder vor Bürgerkrieg fliehen müssen, in Deutschland das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtlinge haben. Ebenso klar ist, dass Menschen, die unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben, unser Land wieder verlassen müssen.

Die Bundesregierung verfolgt eine Reihe von Maßnahmen, die die tatsächliche Umsetzung der Ausreise sicherstellen. Auch bei den Ländern gibt es eine große Bereitschaft, diejenigen abzuschieben, die ausreisepflichtig sind. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Abschiebungen 2015 verdoppelt. Auch die Zahl der freiwilligen Rückreisen ist fast zweimal so hoch. Die Bundesregierung arbeitet daran, diese Zahlen weiter zu steigern.

Bei Straftätern waren die Hürden für Ausweisungsverfügungen bislang zu hoch. Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht hat die Bundesregierung diese Hürden unmittelbar abgesenkt. Mit dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffällig gewordener Ausländer wurde das Ausweisungs- und Asylrecht gegenüber kriminellen Ausländern verschärft.

Weiter Informationen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01...

https://www.bundesregierung.de/fluechtlinge

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Ingeborg von Platen
    am 13. Juni 2016
    1.

    Das Problem ist nicht nur Düsseldorf. Eigentlich ist dieses Unbehagen, dieses Gefühl der Unsicherheit inzwischen überall. Zu Hause, da droht Einbruch, und unterwegs, da drohen die Antänzer, die Brutalos, die einfach nur frechen und unverschämten "Bereicherer".
    Ich weiß nicht, wie sich eine Kanzlerin, die uns das alles beschert hat, zur Wiederwahl stellen könnte. Selbst wenn, wer wollte sie wählen?

  2. Autor Erhard Jakob
    am 27. Juni 2016
    2.

    Jetzt haben alle Blinden und Blöden endlich einen *Prügel-Knaben*
    gefunden. Diese Dummköpfe sind der Meinung, wenn im Jahre
    >2013< Peer Steinbrück SPD mir den GRÜNEN und LINKEN
    Bundeskanzler geworden wäre. Hätten wir diese
    Probleme heute nicht! Diese Idioten tun
    mir einfach nur leid!

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