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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor B. Braunschweig am 28. September 2015
14071 Leser · 12 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Ihre Aussage:Wir schaffen das

Guten Tag Frau Merkel,
haben Sie schon davon gehört,daß im Leiziger Asyllager ein 16-jähriger Syrer mit einem Messer auf ein 10-jähriges Mädchen losgegangen ist und das bei diesem Gerangel Stühle ,Tische und Betten kaputt gegangen sind?

Ich bin kein Gegner der Flüchtlinge,aber solche Leute brauchen wir hier nicht,und das wird bestimmt nicht der letzte Vorfall gewesen sein.
Auch bin ich nicht mit den 670,-Euro einverstanden,die die Flüchtlinge pro Kopf erhalten.
Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet und bekomme nicht einmal soviel Rente!
Wo bleibt die Gerechtigkeit für Uns-das deutsche Volk?
Dann heben Sie die Rente an,damit etwas Gleichgewicht herrscht.
Wenn wir die Miete nicht zahlen können,wird gnadenlos gekündigt und keine Hilfe geboten.Wie lange müssen wir das noch dulden,das fremde Menschen besser behandelt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Frau Brigitte Braunschweig

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 30. Oktober 2015
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Braunschweig,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Sicherheit aller Menschen in Deutschland zu schützen und kontinuierlich weiter zu verbessern. Zur öffentlichen Sicherheit gehören der Schutz vor Gewalt, Verbrechen und Terror sowie der Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung.

Die Bundeskanzlerin hat wiederholt betont, dass diejenigen, die zu uns kommen, unsere Gesetze und Regeln anerkennen müssen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger.

Die 670 Euro, die Sie nennen, bekommen die Flüchtlinge nicht unmittelbar. Durch Änderung beim Finanzausgleichsgesetz beteiligt sich der Bund an den Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge: Er trägt ab dem 1. Januar 2016 einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das geschieht, indem die Länder den durchschnittlichen Aufwand pro Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 670 Euro monatlich erstattet bekommen.

Asylbewerber erhalten in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während der ersten 15 Monate haben sie Anspruch auf eine Grundversorgung, die in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt. Im Anschluss entspricht die Versorgung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Hilfe zur Krankheit und Pflege den Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII, also nach Hartz IV. Asylbewerber sind verpflichtet, aktiv an der Bearbeitung ihres Asylverfahrens mitzuwirken. Ansonsten bestehen bei „rechtsmissbräuchlicher Aufenthaltsverlängerung“, wie das in der Fachsprache heißt, Kürzungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10...

http://www.bundesregierung.de/fluechtlinge

http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Neustart-in-Deutschlan...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (12)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 28. September 2015
    1.

    Das mit der Rente und mit der Miete stimmt so nicht. Bei 670 € Rente kann man eine Aufstockung beantragen. Das mann zumindest noch essen,
    trinken und die Miete bezahlen kann. Mehr ist tatsächlich nicht drin.

    Bei genauer Betrachtung der Asylgesetze müßten tatsächlich
    ganz sicher mehr als 90 % der Anträge abgelehnt
    und die Leute abgeschoben werden.

    Die Brechung des Asylrechts bzw. die Nicht-Abschiebung der
    Wirtschaftsflüchtlingen wird uns, unseren Kindern und
    Kindeskindern noch einmal teuer zu stehen kommen.

    Ich denke da an den 30 Januar 33 und
    den 8. Mai 45. Bis dahin ist nicht
    mehr lange hin.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 30. September 2015
    2.

    Thomas,
    genauso sehe ich das auch!

    Besser wäre vielleicht noch, dass diese Stelle
    in Brüssel sitzt und alle abgelehnten Bewerber
    zwangsweise und unverzüglich von dort aus
    zurück führt werden müssen.

    Damit die einzelnen Länder nicht
    diesbezüglich angegriffen
    werden können.

    Sonst würde es wieder sehr schnell
    heißen: *Deutschland ist
    unmenschlich.*

  3. Autor Brigitte Braunschweig
    Kommentar zu Kommentar 1 am 30. September 2015
    3.

    Guten Tag,Herr Jakob,
    mit der Rente haben Sie mich falsch verstanden.Ich meinte das ich immer gearbeitet habe und wenig Rente bekomme und andere haben nicht in den Rententopf eingezahlt und erhalten mehr.Es müßte den deutschen Rentnern gegenüber ein Ausgleich geschaffen werden und zwar in Form einer Rentenerhöhung.
    Das würde bestimmt für eine bessere Einstellung, den Flüchtlingen gegenüber, verhelfen.
    Und wie soll überhaupt überprüft werden ob sie aus der Kriegsregion kommen ,wenn sie mit Absicht -oder auch nicht-ihre Ausweispapiere verloren haben.
    Wie kann überprüft werden ob Terroristen dabei sind?

  4. Autor Doris Reichling
    am 12. Oktober 2015
    4.

    Hallo Rosi, die € 670,-- als Zuschuss habe ich auch so verstanden, dass das Geld als Unterstützung an die Kommunen geht.

    Heute habe ich das Interview gelesen, das Fr. Merkel "BiLD" gegeben hat:

    http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2015/1...

    BILD: Eine Flüchtlingsfamilie mit zwei Kindern, die im Flüchtlingsheim Kost und Logis erhält, bekommt bis zu 1.000 Euro finanzielle Unterstützung vom Sozialamt. Wie soll das der deutsche Arbeitnehmer verstehen, der für das gleiche Geld 40 Stunden arbeiten muss?

    Merkel: Ich weiß, dass das Taschengeld, das wir Flüchtlingen zahlen, im europäischen Maßstab hoch ist. Länder wie die Niederlande oder Luxemburg zahlen deutlich weniger. Und genau weil wir mögliche Fehlanreize abbauen wollen, wollen wir dazu zurückkehren, in den Erstaufnahmeeinrichtungen wieder überwiegend Sachleistungen zu verteilen und nicht Bargeld auszuzahlen.

    BILD: Warum kriegen Flüchtlinge so viel Geld bezahlt?

    Merkel: Das Bundesverfassungsgericht hat uns in einem Urteil zu realitätsgerecht ermittelten Zahlungen verpflichtet. Die Leistungen für Asylbewerber liegen unter dem Hartz-IV-Satz, aber nahe dran. Dieses Urteil haben wir als Bundesregierung zu respektieren. In unserem neuen Gesetz, das im November in Kraft treten soll, setzen wir auf Sachleistungen für die, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung sind und nur eine geringe Bleibeperspektive haben. Zudem sollen abgelehnte Bewerber, die ausreisepflichtig sind und dem schuldhaft nicht nachkommen, nur noch das unabdingbar Notwendige erhalten. Ich halte das für sinnvoll und vertretbar, auch wenn es dagegen wahrscheinlich wieder eine Verfassungsklage geben wird.

  5. Autor Doris Reichling
    am 12. Oktober 2015
    5.

    Fr. Braunschweig, ich verstehe Ihre Empfindungen gut. Ich finde es auch ungerecht, wenn man über viele Jahre im Niedriglohnsektor (davon haben wir durch Lohndumping inzwischen genug) gearbeitet hat und dann durch Rentenreformen, -kürzungen und Versteuerung der Renten nur noch so viel übrig bleibt, dass man sich fast nichts mehr leisten kann, d.h. am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilnehmen kann.
    Auf der anderen Seite muss man wahrnehmen, dass Geld keine Rolle spielt, dass Milliarden und Abermilliarden für Flüchtlinge zur Verfügung stehen - für mich auch unverständlich!
    Mit freundlichen Grüßen
    Doris Reichling

  6. Autor ines schreiber
    am 14. Oktober 2015
    6.

    Super gute Beiträge.....an alle
    Doris, für 1000 Euro......arbeiten sehr viele den ganzen Monat....nicht nur 40 Stunden....das sind die wenigsten....die das verdienen....

  7. Autor Erhard Jakob
    am 14. Oktober 2015
    7.

    Brigitte (5),
    genauso, wie Sie, sehe ich das auch.

    Als in Sachen *Armen-Asyl-Strom* die Ampel
    auf Gelb stand, hat die Kanzlerin sie auf
    Grün (Willkommens-Kultur) statt auf
    Rot (GG Art. 16a Abs. 2) gestellt.

    Dieser Fehler wird im Nachgang von vielen
    (Seehofer uvam) als Fehler erkannt.

    Dieser Fehler wird wohl der Kanzlerin
    im Jahre 2017 das Amt kosten.

    Das ist zwar eine sehr gewagte Prognose
    - aber schaumama.

    Wenn Seehofer Kanzler wird, werden zwar
    in Punkto >Asyl< sicher die richtigen
    Weichen gestellt.
    Aber, ob ansonsten die richtigen Weichen
    gestellt, werden glaube ich
    eher nicht.

  8. Autor Erhard Jakob
    am 22. Oktober 2015
    8.

    Die Bundeskanzlerin sollte ihre Devise revidieren und sagen:
    *Aufgrund der neuen Entwicklung werden wir es mit
    >offenen Grenzen< und *Willkommens-Kultur*
    nicht schaffen.

  9. Autor Dieter Weber
    am 22. Oktober 2015
    9.

    Recht auf besseres Leben?

    Weshalb gibt man den Kriegsflüchtlingen nicht die Möglichkeit der Unterbringung, Ernährung und Kleidung und wenn der Krieg beendet ist, die Möglichkeit der Rückführung? Wenn man um sein Leben Angst hat, ist dies sehr viel was man erhält.
    Weiterhin ein Antrag auf Einreise, wie in Amerika usw. Wer benötigt wird, kann integriert werden und steht dem Arbeitsmarkt zu Verfügung. Bei dem es nicht so ist, der muss wieder zurück.
    Wenn man dies den EU-Bürgern so erklärt und auch durchzieht (mit Registrierung) und den Flüchtlingen nicht erlaubt herumzuziehen, wie sie möchten, ist das Verständnis der EU-Bürger größer und die gut vernetzten Flüchtlinge würden dies auch wahrnehmen und ggf. verstehen. Es kann nicht jeder für immer in Europa bleiben!
    Es kann nicht sein, dass jeder Flüchtling automatisch ein Recht auf Wohnung, Arbeitsplatz und Sozialhilfe hat. Diese Leistungen gehören den EU-Bürgern und ich habe das Gefühl, dass dies nicht so gesehen wird.

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