Sehr geehrte Frau Braunschweig,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Sicherheit aller Menschen in Deutschland zu schützen und kontinuierlich weiter zu verbessern. Zur öffentlichen Sicherheit gehören der Schutz vor Gewalt, Verbrechen und Terror sowie der Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung.
Die Bundeskanzlerin hat wiederholt betont, dass diejenigen, die zu uns kommen, unsere Gesetze und Regeln anerkennen müssen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger.
Die 670 Euro, die Sie nennen, bekommen die Flüchtlinge nicht unmittelbar. Durch Änderung beim Finanzausgleichsgesetz beteiligt sich der Bund an den Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge: Er trägt ab dem 1. Januar 2016 einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das geschieht, indem die Länder den durchschnittlichen Aufwand pro Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 670 Euro monatlich erstattet bekommen.
Asylbewerber erhalten in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während der ersten 15 Monate haben sie Anspruch auf eine Grundversorgung, die in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt. Im Anschluss entspricht die Versorgung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Hilfe zur Krankheit und Pflege den Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII, also nach Hartz IV. Asylbewerber sind verpflichtet, aktiv an der Bearbeitung ihres Asylverfahrens mitzuwirken. Ansonsten bestehen bei „rechtsmissbräuchlicher Aufenthaltsverlängerung“, wie das in der Fachsprache heißt, Kürzungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10...
http://www.bundesregierung.de/fluechtlinge
http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Neustart-in-Deutschlan...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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