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Abstimmungszeit beendet
Autor wolfgang Jansen am 24. Juni 2008
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Soziales

Ihre Interview mit der FAZ am 20.06.2008

Sehr geehrte Frau Merkel,

mit Erstaunen las ich Ihre Äußerungen im Interview in der FAZ vom 20.06.2008.

Besonders stach mir Ihr Satz ins Auge; Zitat: "Allen Empfängern von Arbeitslosengeld II werden Heizkosten und Strom bezahlt, sie sind damit nicht von den Preissteigerungen betroffen."

Nun war die bisherige Regelung ja so, dass Haushaltstrom aus dem Regelsatz zu bestreiten war. Egal wie teuer der Strom auch wird. Ebenso aus dem Regelsatz zu bestreiten waren die Nachforderungen der Stromanbieter. Bestenfalls konnte man von der ARGE ein Darlehen zur Tilgung der Stromschulden erhalten. Oder man einigte sich mit dem Stromanbieter auf eine Ratenzahlung. Zinssatz der Cottbuser Stadtwerke hierfür derzeit 8,32% per anno.

Nachdem ich den Beitrag in der FAZ gelesen habe, erhebt sich für mich folgende Frage: Haben die ARGEn das SGB2 nur falsch interpretiert? Und gilt es, dieses zu verändern? (Die Ähnlichkeit mit einem Ausspruch aus dem Kommunistischen Manifest von Karl Marx ist gewollt)

Ich werde morgen einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB XII stellen und Ihr Zitat als Begründung dafür dafür verwenden. In diesem Überprüfungsantrag werde ich alle seit dem ich bezug von Harz 4 bin die geleisteten Stromzahlungen zurückverlangen.

Ist es eigentlich der Hitze des Sommers, dem Urlaub oder dem Jetlag geschuldet, dass hochrangige Politiker immer im Sommer zu solchen Äußerungen hingerissen werden? Kurt Becks Interview vom 14.08.2007 war ja ebenso gelagert.

Aber nun hat die Kanzlerin das so gesagt, also muss es wohl auch so sein.
Vielen Dank für Ihre Klarstellung. Endlich können sich sämtliche Sozial- und Landessozialgerichte einschließlich des Bundessozialgerichtes anderen Themen widmen.

Mit freundlichen Grüßen

W.Jansen