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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
...IhreEinladung zum Bürgerdialog
nehme ich gerne an. Hier ist was mich bewegt:
Wenn man streikbedingt nicht zur Arbeit kann und mit einer Ankündigungsfrist von 24 Stunden Zwangsurlaub nehmen muss ist der g e s e t z l i c h zugesicherte Mindestanspruch auf Urlaub bei vielen nicht mehr gegeben.
Mich würde jetzt interessieren, wie ich diesen, meinen gesetzlich zugesicherten Mindestanspruch auf Urlaub bei den "Tarifparteien" geltend machen darf.
Besten Dank für jeden Vorschlag, vor allem seitens der "Tarifpartner"
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am 09. Juni 2015
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am 13. Juni 2015
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Kommentar zu Kommentar 1 am 13. Juni 2015
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Kommentar zu Kommentar 1 am 13. Juni 2015
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am 24. Juni 2015
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am 24. Juni 2015
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am 24. Juni 2015
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Kommentar zu Kommentar 7 am 25. Juni 2015
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am 29. Juni 2015
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am 30. Juni 2015
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am 30. Juni 2015
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am 30. Juni 2015
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am 03. Juli 2015
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am 03. Juli 2015
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