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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Berndt Cloos am 06. Juli 2009
19088 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

IKB, Bankenrettung der „Bad Banks...“

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
ich besitze eine einzige Aktie der IKB aus der Erbschaft meiner vor zwei Jahren verstorbenen Ehefrau – einer ehemaligen IKB-Mitarbeiterin (bei der KFW).

Was sie Ihnen gerne sagen würde ist:
= die Bundesregierung hat bereits beim „Verramschen“ der IKB an Lone Star ihre Aufsichtspflicht verletzt weil die Bürgschafts- Risiken bei der KFW verblieben sind und dem Steuerzahler zu Last fallen;
= die Bundesregierung hat bereits (zu viele!) Milliarden in diese Schurkenbank investiert die nun wieder „aufgebraucht“ sind – was bei einem „Schwarzen Loch“ kein Wunder ist denn eine Transparenz des Finanzgebarens wurde damit mitnichten erreicht (und bekanntlich wehren sich die neuen Besitzer von Lone Star erfolgreich dagegen).
= Dieses ist ein verheerendes Signal der Politik an alle Bad Banks, einschließlich der Landeseignen Bad Banks!
Damit macht sich die Bundesregierung, auf Kosten aller Steuerzahler (!) mitschuldig an der Insolvenzverschleppung der IKB und aller Bad Banks. Leider kann der „Steuerzahler“ ebenso wenig wie ich selbst sie auf die Anklagebank bringen!

Bleibt jetzt nur zu hoffen dass die Europäische Kommission in Bezug auf die von der Finanzaufsicht bereits genehmigten den weiteren Milliarden die Notleine zieht?

Hochachtungsvoll
Berndt Cloos

PS:
Auch meine fünf frühern Briefe an Sie bleiben (leider) nach wie vor aktuell!

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. August 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Cloos,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Unter Abwägung aller möglichen Alternativen stellte der Verkauf der IKB-Anteile vor knapp einem Jahr die bestmögliche Lösung dar. Eine Insolvenz der IKB hätte zu einem weit reichenden Vertrauensverlust und zu einem großen Schaden für den Finanzplatz Deutschland geführt – mit negativen Folgen für Wachstum und Beschäftigung. Der in anderen Staaten (Großbritannien/Northern Rock) beschrittene Weg der Verstaatlichung einer Bank wäre mit einer weit höheren Belastung der öffentlichen Haushalte verbunden gewesen.

Mit dem Verkauf der IKB an den finanzstarken Investor Lone Star ist es gelungen, die IKB als wichtigen Mittelstandsfinanzierer in Deutschland zu erhalten.

Seit dem Verkauf vor einem knappen Jahr befindet sich die IKB vollständig in privatem Eigentum. Seitdem haben sich die Marktbedingungen für Banken aufgrund der Finanzkrise noch weiter verschlechtert.

Die Bundesregierung hat deshalb bereits im Oktober letzten Jahres ein erstes Maßnahmenpaket geschnürt, um den Banken unter die Arme zu greifen. Der damit eigens eingerichtete Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) gewährt unter anderem Bürgschaften – sichert also Kredite ab und garantiert mit dem „guten Namen“ des Staates.

Die IKB hat solche Garantien bei der SoFFin beantragt und auch erhalten, um weiterhin für eine Kreditvergabe sorgen zu können. Es gibt keinen Grund, warum die IKB als Privatbank bei den derzeit verschlechterten Marktbedingungen solche Garantien nicht beantragen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung