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Abstimmungszeit beendet
Autor J. Schmidt am 17. Dezember 2009
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Kultur, Gesellschaft und Medien

Illegale Aktivitäten der GEZ

Sehr geehrte Bundeskanzlerin Frau Merkel,
>
> mir ist durchaus bewusst, das diese Thematik ehr was für die
> Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer ist, da diese jedoch
> offensichtlich die kriminellen Machenschaften der
> Gebühreneinzugszentrale (GEZ) sogar noch legitimieren, geht meine
> Frage an sie.
>
> Meine Frage in kurzen Worten, wann wird der Handel mit Privaten Daten
> seitens der GEZ verboten, und bestraft?
>
> Die GEZ bezieht Daten von Internetanbietern, wie der Telekom und
> privaten Anbietern, wobei letztere nachweislich gern mit nicht legalen
> Aktionen an diese Daten kommen, und vergütet diese auch noch. Die
> GEZ`ler stellen sich dann bei Bürgern an die Tür, und erpressen
> Gelder, unter dem Vorwand ja Beweise zu haben, das man illegal die
> Öffentlich-Rechtlichen Medien nutzt.
>
> Mathematisch mag es Stimmen, das Minus mal Minus Plus ergibt, ist es
> den aber auch in einem Rechtsstaat so, das Illegal mal Illegal gleich
> Legal ist? Soweit ich weiß, ist die weitergabe Persönlicher Daten
> durch das Datenschutzgesetz, ausser mit meiner ausdrücklichen
> Zustimmung, verboten.
>
> Desweiteren würde mich interessieren, ob es rechtens ist, das jeder
> Bürger laut GEZ schuldig ist, bis er bewiesen hat, das er unschuldig
> ist, vorallem, wie sollte man dies Beweisen? Ein Foto von meinem nicht
> vorhandenen Fernseher/Radio/Computer, und das einmal pro Stunde, weil
> man ja innerhalb einer Stunde durchaus ein entsprechendes Gerät
> erwerben, und aufbauen könnte?
>
> Mit freundlichen Grüßen, und der Hoffnung auf baldige Antwort,
>
> J. Schmidt