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Abstimmungszeit beendet
Autor Kirsten Wodniok am 08. Dezember 2016
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Die Kanzlerin direkt

Im nachhinein aberkannte Ausbildungskosten durch das Finanzamt aufgrund nicht erbrachter gesundheitsbedingter Erwirtschaftung von Gewinnen/Einkommen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel,

haben Sie einen Rat für mich, wie ich mich gegen die nachträgliche Aberkennung von Ausbildungskosten in meiner Einkommenssteuerklärung 2007 durch das Finanzamt Görlitz noch einmal wehren kann/ könnte? Selbst meine Steuerberaterin, Frau Wollweber von ECOVIS WWS Niesky wusste damals nicht weiter; meinte aber, ich wäre im Recht und die Ausbildungskosten legitim in der Einkommenssteuererklärung. Durch sehr lange und mittlerweile anerkannte chronische Krankheit ( 30% Behinderung ) war ich nach meinen Weiterbildungen nicht mehr in der Lage gewesen, Gewinne und Einkommen zu erzielen. Nun steht eine Steuerschuld von ca. 7.000,- EUR aufgrund dieser o.g. aberkannten Ausbildungskosten beim Finanzamt Görlitz zu Buche und ist trotz Widerspruchs und dargestellter Begründung meiner Erwerbsunfähigkeit , offen. Es besteht keine Aussicht bis jetzt, das ich jemals werde diese Steuerschulden bezahlen können. Ich musste das Angebot einer Ratenzahlung durch das Finanzamt Görlitz eingehen, um der Pfändung zu entgehen. Die Rate von 25,- EUR/ Monat wird jedoch schon allein durch Zinsforderungen und Gebühren seitens des Finanzamtes wieder "aufgefressen". Das alles belastet mich sehr.

Die zweite Sache, die ich gern ansprechen wollte, wären die für meine Begriffe unmäßig überzogenen Bankgebühren seitens von Geldhäusern z.B. bei nichteinlösbaren Lastschriften aufgrund von fehlender Deckung des Kontos. Obwohl ich kurze Zeit darauf die offenen Beträge per Hand an die Gläubiger überwiesen habe, blieben die Bankgebühren in Höhe von ca. 13,- EUR an mir hängen. Von diesem Betrag esse ich im Normalfall 3 Tage. Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit?

Dankeschön für Ihre Bemühung!

Freundliche Grüße

Kirsten Wodniok