Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung will auch im Maklerrecht marktwirtschaftliche Prinzipien einführen. Das heißt: Derjenige, der eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, muss bezahlen.
Die Maklergebühren sollen deshalb entweder vom Vermieter oder vom Wohnungssuchenden zu entrichten sein. Je nachdem, wer den Vermittler beauftragt.
Das schafft zugleich Anreize für mehr Wettbewerb: Sowohl Vermieter als auch Mieter können dann einen preisgünstigeren Makler auswählen. Bisher bestand diese Möglichkeit nicht. Denn der Vermieter konnte mit dem Makler vereinbaren, dass der Mieter die Provision trägt.
In Kürze wird die Bundesregierung hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Interessen aller Beteiligten zum Ausgleich bringen muss.
Was Altbundeskanzler Helmut Schmidt zu dem Vorhaben meint, können wir Ihnen als die Informationsbehörde der Bundesregierung leider nicht mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 21. Februar 2014
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