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Beantwortet
Autor Jenny Müller am 03. Februar 2014
8903 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Immobilienmakler

Guten Tag Frau Bundeskanzlerin,
ich frage mich was das wieder werden soll, mit den Immobilenmaklern, das jetzt die Vermieter dafür aufkommen sollen das vermietet wird. In WDR Duisburg wurde gestern vermutet das dadurch ein wirtschaftlicher Zweig wieder zu Grunde geht. Es gibt in einigen Ländern positiveres und negativeres und es hatte hier zu Lande " kein Hahn nach einer Umstruktuierung der Kosten verlangt" ! Genauso wie hier einige Wirtschaften schlossen wegen dem Nichtrauchergesetz...kann man den Menschen nicht selbst überlassen ob sie eine Kneipe betreten wollen in der geraucht wird oder nicht? Mich würde auch stark interessieren was Altbundeskanzler Hellmut Schmitt dazu meint??? Bitte lassen sie doch alles beim Thema Immobilienmakler so wie es ist... welchen Ansporn sollte ein Mieter haben wenn ihm keinerlei Kosten anfallen. Vielen Dank das sie mir so lange zugehört...bzw. zugelesen haben. Über Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen J.M.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 07. März 2014
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung will auch im Maklerrecht marktwirtschaftliche Prinzipien einführen. Das heißt: Derjenige, der eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, muss bezahlen.

Die Maklergebühren sollen deshalb entweder vom Vermieter oder vom Wohnungssuchenden zu entrichten sein. Je nachdem, wer den Vermittler beauftragt.

Das schafft zugleich Anreize für mehr Wettbewerb: Sowohl Vermieter als auch Mieter können dann einen preisgünstigeren Makler auswählen. Bisher bestand diese Möglichkeit nicht. Denn der Vermieter konnte mit dem Makler vereinbaren, dass der Mieter die Provision trägt.

In Kürze wird die Bundesregierung hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Interessen aller Beteiligten zum Ausgleich bringen muss.

Was Altbundeskanzler Helmut Schmidt zu dem Vorhaben meint, können wir Ihnen als die Informationsbehörde der Bundesregierung leider nicht mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 21. Februar 2014
    1.

    Eigentlich sollte es vollkommen klar sein, dass derjenige bezahlen muss, der etwas in Auftrag gibt.
    Wenn ein Vermieter einen Makler einspannt, um eine Wohnung zu vermieten, dann soll der Vermieter bezahlen.
    Wenn ein Wohnungssuchender einen Makler einspannt, um eine Wohnung zu finden, dann soll der bezahlen.
    Ganz abgesehen davon haben so viele Makler so wenig Ahnung, dass sie eigentlich keine Entlohnung verdienen.
    Der Beruf des Maklers ist zu wenig reguliert.

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