Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Hedwig Friedrich am 06. Dezember 2008
20456 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Indirekte Subventionen an die Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

wenn mein Gedächtnis mich nicht täuscht, dann konnten die Menschen seit den 50ger Jahren mit einer Vollzeitstelle ihren Lebensunterhalt bestreiten, manchmal nicht so üppig, aber für die Bedürfnisse des täglichen Lebens ausreichend.

Seit Hartz4 ist das nicht mehr der Fall, immer mehr Arbeitnehmer müssen den Staat, d.h. die Steuerzahler in Anspruch nehmen, um ihre Grundbedürfnisse befriedigen zu können, während die Industrie in den letzten Jahren überproportionale Gewinne machte, scheinbar ohne an Rücklagen zu denken. Viele Firmen gingen dazu über, ihre Arbeitnehmer in teilweise firmeneigene Zeitarbeitsunternehmen auszugliedern, mit entsprechenden Gehaltskürzungen.

Das hier eine Schieflage entstanden ist, kann keiner übersehen. Die Bundesregierung hätte eingreifen müssen, denn indirekt werden diese Arbeitsplätze durch Steuergelder subventioniert, während sich die Firmen die Gewinne einstecken.

Liegt es vielleicht daran, dass viele Politiker in Aufsichtsräten sitzen und somit abhängig von der Wirtschaft sind?

Ich frage Sie, warum ist seitens der Politik nicht gehandelt worden, um diesen Misstand zu verhindern?

Über eine plausible Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüssen
Hedwig Friedrich

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 09. Februar 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Friedrich,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wessen Einkommen nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, hat Anspruch auf „aufstockendes Arbeitslosengeld II“. Vor dieser Regelung gab es für Einkommensschwache entsprechende Sozialhilfe. Einkommensschwäche ist kein Phänomen seit Einführung der so genannten „Hartz IV“-Regelung.

Anders als von Ihnen vermutet, handelt es sich bei den weitaus meisten der sogenannten „Hartz IV-Aufstocker“ jedoch nicht um Menschen in Vollzeitarbeit. Das zeigt eine Studie, die das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung am 26. Januar 2009 vorgelegt hat. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass nur rund ein Fünftel der abhängig beschäftigten Hartz IV-Aufstocker tatsächlich in Vollzeit arbeitet. Der weitaus überwiegende Teil arbeitet weniger als 35 Stunden in der Woche.

Die Gründe dafür sind vielfältig. So haben viele Betroffene keine Berufsausbildung, krankheitsbedingte Beeinträchtigungen oder sind Alleinerziehende.

Die Zeitarbeit-Regelung hilft, Kündigungen oder gar Entlassungen zu vermeiden. Ein Zeitarbeitsunternehmen muss ausdrücklich genehmigt werden. Die zuständige Agentur für Arbeit bescheinigt dann, dass das Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Arbeitsnehmers gewährleistet.

Die Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung finden Sie unter: http://www.iab.de

Mehr zu Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27716/Navigation/zentral/...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung