Sehr geehrte Frau Friedrich,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wessen Einkommen nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, hat Anspruch auf „aufstockendes Arbeitslosengeld II“. Vor dieser Regelung gab es für Einkommensschwache entsprechende Sozialhilfe. Einkommensschwäche ist kein Phänomen seit Einführung der so genannten „Hartz IV“-Regelung.
Anders als von Ihnen vermutet, handelt es sich bei den weitaus meisten der sogenannten „Hartz IV-Aufstocker“ jedoch nicht um Menschen in Vollzeitarbeit. Das zeigt eine Studie, die das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung am 26. Januar 2009 vorgelegt hat. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass nur rund ein Fünftel der abhängig beschäftigten Hartz IV-Aufstocker tatsächlich in Vollzeit arbeitet. Der weitaus überwiegende Teil arbeitet weniger als 35 Stunden in der Woche.
Die Gründe dafür sind vielfältig. So haben viele Betroffene keine Berufsausbildung, krankheitsbedingte Beeinträchtigungen oder sind Alleinerziehende.
Die Zeitarbeit-Regelung hilft, Kündigungen oder gar Entlassungen zu vermeiden. Ein Zeitarbeitsunternehmen muss ausdrücklich genehmigt werden. Die zuständige Agentur für Arbeit bescheinigt dann, dass das Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Arbeitsnehmers gewährleistet.
Die Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung finden Sie unter: http://www.iab.de
Mehr zu Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27716/Navigation/zentral/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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