Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor I. Gundermann-Erovic am 14. Mai 2013
10227 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Insolvenzrecht

Guten Tag Frau Merkel,
ich würde gern wissen wiso vorläufige Insolvenzverwalter unseren Staat in so einem grossen Umfang betrügen dürfen, da es im Insolvenzrecht verankert ist. Ich hatte einen voläufigen Insolvenzverwalter , welcher meine Firma 3 Monate weiter geführt hat( ich hatte Verfügungsverbot) nur um seine eigenen Rechnungen zu bekommen. Ich wollte keine Restschuldbefreiung, da ich sonst mein Haus verloren hätte.
Er hat während der Firmenführung keine Sozialbeiträge und auch keine Umsatzsteuer abgeführt.
Nach Beendigung meines Verfahrens habe ich nun erhebliche Schulden, welche aber in der vorläufigen Insolvenzverwaltung entstanden sind.
Es ist aber tatsächlich im Insolvenzrecht erlaubt, das er weitere Schulden machen darf.
Meine Frage: Wiso darf er gesetzlich solche Schulden machen? Sollte das Insolvenzrecht nicht vieleicht mal überarbeitet werden?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, denn ich bin in grosse Not dadurch geraten.

Mit freundlichen Grüssen
Ines Gundermann-Erovic