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Beantwortet
Autor Thorsten Wehran am 24. August 2009
38140 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Integration in den Arbeitsmarkt

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage, und zwar: wie kann es sein, dass viele ARGE-Stellen in Deutschland selbst die Deutschen Gesetze nicht kennen. Nehmen wir mal einfach nur das Sozialgesetzbuch §22 abs. 2.a.

Es wird in diesem Paragraphen gesagt, dass Jugendliche unter 25 Jahren (u25 Klausel) in Ausnahmezuständen vor dem 25 Lebensjahr eine eigene Wohnung bekommen können.

Ich komme aus der Eifel, hier fährt kein bus, keine bahn, kein garnichts. Ich hab kein Auto, keine Arbeit, aber wieso nur?

Weil mir bei der ARGE gesagt wird, ich dürfe nicht ausziehen. Ich habe Arbeitsangebote bekommen, die gescheitert sind wegen der weiten Anreise zur Arbeit. Mir wurde ein Umzug nach Köln oder sonstiger Stadt von der ARGE EU untersagt - gesagt, ich sollte erstmal einen Job bekommen, dann bekomme ich 1000 Euro für ein Auto und 3 Monate Fahrkostenbeihilfe. Da ist mir schon klar, wo die Steuergelder hingehen. Wieso geht die ARGE dann nicht hin und zahlt einen Monat ein Überbrückungsgeld und dann haben sie einen Arbeitslosen weniger. Aber nein, es wird gesagt schau erstmal und dann kannste immer noch, hier oben ist Arbeit unmöglich zu bekommen. Also frage ich mich, soll ich arbeitslos bleiben, weil mir nicht geholfen wird mich in den Arbeitsmarkt einzubinden, oder was soll ich machen? Welcher Arbeitgeber stellt einen ein, der von 80 kilometer weit weg kommt, ohne auto, ohne alles?

Viele der Gesetze aus derm Sozialgesetzbuch wiedersprechen gleichzeit dem bürgerlichen Gesetzbuch, wie is sowas möglich?

Würd mich freuen, mal eine andere Meinung zu meinen Rechten zu hören als von meiner Sachbearbeiterin, die mir jetzt nen 1000 Euro Darlehen geben wollte. Ich musste ihr erstmal sagen, dass es das seit Neuestem als Zuschuss gibt. Was machen die ARGE Mitarbeiter den ganzen Tag? Das frage ich mich wirklich. Ich bekomme hier Teilzeit-Arbeitsstellen, da kann ich nur lachen. Da bezahl ich nachher noch drauf am Sprit und allem, da ich ja auch noch in einer Bedarfsgemeintschaft lebe, fließt hier auch Geld rein, dann Auto, Versicherungssteuer und und und... dann hab ich nichts draus gewonnen nur drauf gezahlt. Da fragen sich die Menschen, wieso die Jugend arbeitslos ist?

Mit Freundlichen Grüßen

Thorsten Wehran

P.s. Wo sind die Bürgerrechte hin? nicht im § 22 des Sozialgesetzbuches

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 01. Oktober 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Wehran,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Gerne erläutern wir Ihnen die Bedingungen, unter denen Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Einen eigenständigen Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung haben Personen unter 25 Jahren nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es in diesem Alter grundsätzlich zumutbar ist, noch zu Hause bei den Eltern oder einem Elternteil zu wohnen und von dort unterstützt zu werden. Eine Ausnahme besteht beispielsweise, wenn eine eigene Wohnung erforderlich ist, um in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden zu können. Genau regelt dies § 22 Absatz II a Zweites Sozialgesetzbuch.

Wichtig ist hierbei, dass für einen Leistungsanspruch zuerst die Einstellungszusage von einem Arbeitgeber vorliegen muss. Staatliche Leistungen werden also erst dann gewährt, wenn eine Arbeit aufgenommen wird. Nicht vorher. Dies ist auch nicht nötig, da es – beispielsweise angesichts der Online-Job-Börse der Arbeitsagenturen – für die Arbeitsuche nicht erforderlich ist, schon an einem bestimmten Ort zu wohnen.

Sobald also eine Einstellungszusage vorliegt, können die Kosten für die Unterkunft übernommen werden. Wichtig ist hierbei, dass der kommunale Träger das vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Bis dann der erste Lohn gezahlt wird, kann die Regelleistung helfen, die Zeit zu überbrücken. Darüber hinaus werden im gegebenen Fall auch Fahrtkostenbeihilfe, Zuschuss für einen PKW und Kostenübernahme für eine zeitweise doppelte Haushaltsführung gewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung