Sehr geehrter Herr Cakir,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist richtig, dass Exporte von Rüstungsgütern Einschränkungen unterliegen.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik (Politische Grundsätze vom Januar 2000). Dabei legt sie zum Teil strengere Kriterien an, als dies der EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren fordert.
Die Lieferung von Kriegsschiffen richtet sich allgemein nach den Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG). Bevor eine Genehmigung erteilt werden kann, sind alle Umstände des Einzelfalls genau zu prüfen. Über die Anträge entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unter Mitwirkung des Außen- und des Verteidigungsministeriums.
Die Bundesregierung trifft Entscheidungen über Rüstungsexportvorhaben nach sorgfältiger Abwägung der jeweiligen außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente.
Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für die Existenz und Sicherheit des Staates Israel. Deshalb ist es in der Vergangenheit zu einer Beteiligung an Kosten gekommen: Die Bundesregierung unterstützt Israel bei der Beschaffung von zwei U-Booten durch die Übernahme eines Drittels der Baukosten (bis zu einem Höchstbetrag von 333 Millionen Euro).
Dem BMWi ist bislang nicht bekannt, dass Israel an die Bundesregierung mit der Bitte um eine weitere anteilige Finanzierungshilfe herangetreten wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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