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Abstimmungszeit beendet
Autor Susanne Davidson am 31. Oktober 2008
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Arbeitsmarkt

Ist das AGG nur Makulatur oder wird nachgebessert?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

um (u.a.) geschlechtsbezogene Benachteiligungen - speziell geht es mir hier um den Arbeitsmarkt - zu vermeiden, wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft gesetzt.

Konkret sieht dieses ja (u.a.) vor, daß eine Benachteiligung aufgrund Geschlechts zu unterbleiben hat. Dennoch sind die Löhne und Gehälter von Frauen nach wie vor erheblich niedriger als die von Männern und zwar selbst bei gleicher (manchmal sogar höherwertiger) Ausbildung.

Ich persönlich muß zur Feststellung dieser Tatsache nicht auf diverse Veröffentlichungen und Studien zurückgreifen, da ich seit über 20 Jahren im Personalbereich arbeite und daher aus erster Hand diese Gehälterdiskrepanzen in verschiedenen Branchen kenne, mich dazu allerdings bedingt durch meine Position un der daraus resultierenden Verschwiegenheitspflicht bzgl. personenbezogener Daten nicht äußern kann.

Es hat sich seit Einführung des AGG keinerlei Änderung in der privaten Wirtschaft ergeben. Die Gehälterschere zwischen Männern und Frauen klafft nach wie vor weit auseinander.

Und solange nicht ein Gesetz erlassen wird, daß die individuellen Vergütungen innerhalb eines Unternehmens auch der gesamten Belegschaft zugänglich gemacht werden, hat der normale Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin nicht einmal die Möglichkeit, sich über eine Ungleichbehandlung zu beschweren, weil er/sie die Fakten gar nicht kennen kann.

Ich denke, das AGG benötigt eine gesetzliche Ergänzung, wobei ich hier an eine Art "Transparenz-Gesetz" denke, das eine ganz klare Offenlegung der Einkommen sämtlicher Angehörigen eines Unternehmens verpflichtend vorschreibt. Ein Verweis auf bestehende Tarifverträge kann hier als Antwort nicht akzeptiert werden, da es ja allseits bekannt ist, daß tarifliche Grundvergütung problemlos durch Zulagen beliebig und individuell erhöht werden kann.

Im angelsächsischen Raum wird die Behandlung der Gehälter nicht wie in Deutschland als "heilige Kuh" gehandhabt - kann es sein, daß der "Schutz" überzogener Gehälter hier Vorrang vor ganz klaren EU-Vorgaben hat?

In seiner derzeitigen Fassung ist das AGG als völlig unbrauchbar anzusehen.

Ich bitte um Antwort, welche Ergänzungen für das AGG in Deutschland vorgesehen sind und in welcher Form eine Nachbesserung erfolgen wird.