Sehr geehrter Herr Wilke,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bei der Rente gilt das Solidarprinzip: Die Beitragszahler von heute kommen für die Rentner von heute auf. Darum ist es auch richtig, dass man nicht einfach aus der Rentenversicherung austreten kann. Das Umlageverfahren kann nur funktionieren, wenn genug junge Menschen in Deutschland Arbeit haben und Rentenbeiträge zahlen.
Richtig ist, dass es in Zukunft weniger junge Menschen geben wird, die Beiträge zahlen. Andererseits gibt es mehr ältere Menschen, denen Geld aus der Rentenkasse zusteht. Niemand darf dabei überfordert werden, und deshalb hat die Bundesregierung längst reagiert und die Rentenversicherung auf die Bevölkerungsentwicklung vorbereitet. Beschlossen ist, dass die Renten in Zukunft nicht mehr so stark steigen wie früher. Außerdem können Versicherte ab 2029 erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Und die Beiträge dürfen nicht zu stark angehoben werden. So soll sichergestellt werden, dass die Rente auch in Zukunft bezahlbar bleibt.
Nach den vorliegenden Berechnungen der Rentenversicherung sinken die Beitragsrenditen langfristig etwas. Wer beispielsweise 2020 in Rente geht, kann als Frau eine Rendite von 3,4 Prozent erwarten, bei Männern sind es 2,9 Prozent. Auf diesem Niveau bleibt die Rentenrendite in etwa stabil bis 2040. Man bekommt also auch in Zukunft mehr Geld heraus als man eingezahlt hat.
Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Wir sagen aber deutlich, dass jeder rechtzeitig prüfen muss, wie viel Geld er für seinen Ruhestand braucht. Sinnvoll und notwendig ist es daher, zusätzlich privat vorzusorgen und/oder eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen.
Weitere Informationen gibt es beispielsweise unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder bei www.rentenblicker.de
Für ein zukunftsfähiges Rentensystem stellen wir außerdem die Besteuerung der Einkünfte im Alter seit 2005 schrittweise um. Egal ob Rente oder Beamtenpension – alle Alterseinkünfte werden künftig im Alter besteuert. Damit verteilen sich die Lasten gerechter auf die Generationen: Das neue Modell entlastet heutige Beitragszahler und sichert so künftigen Generationen langfristig die Rente.
Weitere Informationen dazu: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54010/sid_AAACB7...
Die Bundesregierung verliert das Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht aus den Augen. Den künftigen Generationen will sie einen funktionierenden Staat mit politischen Gestaltungsspielräumen erhalten. Ihre Generation soll nicht nur Schulden erben.
Gerade in der derzeitigen Krise investiert der Staat vor allem in Bildungseinrichtungen und in eine moderne Infrastruktur. Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise werden wir mit allem nötigen Einsatz dafür sorgen, die öffentlichen Haushalte wieder auf eine gesunde Grundlage zu stellen. Einnahmen und Ausgaben müssen ins Gleichgewicht kommen.
Die neue Schuldenregel, die nun im Grundgesetz verankert ist, besagt: Bund und Länder sollen ihre Haushalte künftig grundsätzlich ohne neue Schulden führen. Der Bund muss ab dem Jahr 2016 seine Neuverschuldung auf höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränken. Die Länder dürfen von 2020 an in wirtschaftlich normalen Zeiten keine neuen Schulden mehr aufnehmen.
Mehr zur sogenannten Schuldenbremse http://www.bundesregierung.de/nn_1274/Content/DE/Artikel/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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