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Beantwortet
Autor Heike Grüttner am 07. Juli 2010
12222 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Ist für die Arge 400 Euro Job wichtiger als Studiumsantritt

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
die Zusage für einen Studienplatz in Medizin ist nicht so wichtig wie bei der Arbeitsagentur in Schleswig einen 400 Euro Job anzunehmen......???
Genau diese Aussage bekam meine Tochter von dem Mitarbeiter der Arge in Schleswig.
Meine Frage:
Meine Tochter hat auf dem 2. Bildungsweg ein Abitur von 1,2 gemacht.
Ihr Weg war: Grundschule,Hauptschule,Ausbildung zur Altenpflegerin,Realschule,Fachabitur und Abitur.
Sie wartet jetzt auf die Zusage zum Medizinstudium, und braucht übergangsweise,ca.2-3 Monate leider Hartz IV Zahlungen.
Der Mitarbeiter möchte das sie etwas unterschreibt. Darin verpflichtet sie sich, eher einen 400 Euro Job anzunehmen als den Studienplatz, sollte der 400 Euro Job eher kommen.
Wenn sie einen sog. "Beratungstermin" bei der Arge hat, und die Uni aber ein Gespräch zur Vorstellung am gleichen Tag ansetzt, ist der Termin bei der Arge einzuhalten.
Die Uni muss man dann sausen lassen.
Ich konnte es erst nicht glauben, aber:
Eine Freundin von ihr bekam eine Sperre von diesem Amt, weil sie ein Vorstellungsgespräch für eine Ausbildung wahrnahm statt zum Beratungsgespräch zu gehen. Sie hat sich entschuldigt mit eben dieser Begründung, bekam aber kein Gehör (Widerspruch läuft).
Warum sitzen in manchen Ämtern solche Menschen?
Kann da nicht endlich etwas geändert werden?
Wenn das Studium sich verschiebt, wird meine Tochter gerne arbeiten, auch für 400 Euro.
Aber den harten Weg hat sie nicht gemacht um einen 400 Euro Job anzunehmen wegen einem Wichtigtuer, der die Vorschriften falsch auslegt.
Oder sind die Vorschriften so???
Dann wundert mich allerdings nichts mehr............
Dann muss man nicht auf die Hartz IV Empfänger rumhacken.

Man kann ja nicht jedesmal mit dem Anwalt zum Amt.
Aber auch die Leute wird es wohl bald nicht mehr geben.....,leider. Sie werden sicher von Ihnen irgendwann einen Maulkorb angelegt bekommen.
Nach dem Studium wird meine Tochter wahrscheinlich auswandern, sie will uns mitnehmen.
Und wissen Sie was? ICH WERDE GERNE GEHEN........, in diesem Land macht das Leben keinen Spaß mehr....
Mit freundlichen Grüßen
Heike Grüttner

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. August 2010
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Grüttner,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die wir gerne im Auftrag der Bundeskanzlerin antworten.

Die oft als „Hartz IV“ bezeichneten Einkünfte, die jemand bezieht, wenn er keine Beschäftigung hat, sind dem Grunde nach Leistungen, um den Lebensunterhalt in der Zeit zu finanzieren, bis er wieder einen Arbeitsplatz gefunden hat. Korrekt heißt diese Leistung auch „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Das bedeutet für die Arbeitsuchende oder den Arbeitsuchenden, dem Arbeitsmarkt für eine Beschäftigung jederzeit zur Verfügung zu stehen. Dabei kann es sich zunächst auch um eine befristete Beschäftigung oder einen 400-Euro-Job handeln.

Auch in dem Fall, den Sie ansprechen – angestrebter Studienbeginn nach einer kurzen Arbeitslosigkeit –, trifft grundsätzlich zu, dass die Arbeitsuchende während des Bezugs von Leistungen der Grundsicherung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Aber: Wenn für die Aufnahme des Studiums bestimmte Vorstellungs- oder Bewerbungstermine notwendig sind, sollte es im Gespräch mit der zuständigen Arbeitsagentur einen Weg geben, diese Termine wahrzunehmen. Wenn hier ein Problem in der Betreuung vor Ort liegen sollte, erscheint es hilfreich, alle Betroffenen an einen Tisch zu holen, die Situation darzustellen und bei möglichen Terminüberschneidungen gemeinsam nach einem Kompromiss zu suchen. Es gibt ebenso die Möglichkeit, sich an das Büro der Geschäftsführung Ihrer Arbeitsagentur zu wenden und den Fall dort vorzutragen. Dort wird ein Kundenreaktionsmanagement geführt. Zudem haben Arbeitsuchende das Anrecht auf 21 Tage Ortsabwesenheit im Jahr. Auch diese Möglichkeit ließe sich bei Terminüberschneidungen nutzen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wie keine abschließende Rechtsauskunft geben können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung