Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
"jeder bekommt die Versorgung die er braucht"
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich habe gerade die Diskussion mit Herrn Steinbrück gesehen und dabei ist mir besonders das Zitat, das ich als Titel gewählt habe, aufgestoßen. Ich bin 72, Rentner, sb 80 % "G",Pflegestufe 1. Seit leztem Jahr habe ich eine Ergotherapie-Langzeit-Verordnung, die von meiner Kasse (TK)
bewilligt wurde. Da es mir sehr schwer fällt zu gehen und ich nicht immer einen "Fahrdienst" bekomme, war mir bis vor kurzem ein Hausbesuch verordnet worden. Das wurde mir jetzt verweigert. Die Begründung: Seit kurzem fallen solche Leistungen budgetwirksam. Das könne sich der verschreibende Neurologe nicht leisten. Ich solle mir gefälligst eine Ergotherapiepraxis suchen, die näher an meiner Wohnung liegt. Nachfrage bei der TK ergab,dass das mit der Budgetwirksamkeit stimmt.
Wissen Sie von dieser Geschichte aus dem gelben Lager (Bahr&Co) oder wurde da mal wieder was de la main erledigt?
Wie glauben Sie kommt da ihre Aussage (s.o) an?
Ist da velleicht mit einem Korrektiv zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
UJ Berger
Kommentare (1)Schließen
am 22. September 2013
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.