Sehr geehrte Frau Jonas,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Für die Bundesregierung ist der Schutz vor sexueller Gewalt eine wesentliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Denn sexueller Missbrauch ist kein Versehen, sondern eine geplante Tat. Damit es nicht dem Zufall überlassen bleibt, ob Mädchen und Jungen geschützt werden, ist die Prävention in Schulen, Kitas, Kirchengemeinden, Internaten und Sportvereinen besonders wichtig. Schutzkonzepte helfen mit Leitlinien und geben einen Handlungsrahmen vor. Ein entscheidender Baustein dabei ist, dass Mädchen und Jungen in den Institutionen selbst Hilfe durch kompetente Ansprechpersonen finden, wenn ihnen sexuelle Gewalt angetan wurde.
Als 2010 das Ausmaß des sexuellen Kindesmissbrauchs bekannt wurde, hat die Bundesregierung am 24. März 2010 den Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ eingerichtet. Außerdem ist das Amt eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs neu geschaffen worden. Es ist die zentrale Anlaufstelle für Betroffene, ihre Angehörigen sowie für alle, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren: https://beauftragter-missbrauch.de/
Zu den wesentlichen Aufgaben des Beauftragten zählen: die Unterstützung und Umsetzung der Empfehlungen des Rundes Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“, die Beobachtung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Institutionen, die Weiterentwicklung und bundesweite Verbreitung der Initiative „Kein Raum für Missbrauch“, die Unterstützung einer systematischen Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland sowie der Betrieb der telefonischen Anlaufstelle und des Hilfeportals Sexueller Missbrauch.
Seit Sommer 2015 untersucht die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Institutionen und in der Familie. Im Mittelpunkt stehen bundesweite Anhörungen von Betroffenen. Die ersten vertraulichen Anhörungen fanden im September 2016 statt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 13. März 2017
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am 09. April 2017
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am 10. April 2017
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am 11. April 2017
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