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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Klaus Geyer am 21. August 2015
8170 Leser · 3 Kommentare

Innenpolitik

Jedwede Gewalt in Deutschland ist unwürdig!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

in dem sogenannten Sommerinterview äußerten Sie richtigerweise die Ansicht,,dass Gewalt gegenüber Flüchtlingen unseres Landes nicht würdig sei. Damit haben Sie vielen Menschen aus der Seele gesprochen.
Sind Sie nicht aber auch der Ansicht, dass Gewalt unter den Flüchtlingen untereinander und Gewalt der Flüchtlinge gegenüber den Vertretern des Gastlandes nicht ebenso
unwürdig unseres Landes gegenüber ist?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Geyer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. September 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Greyer,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Gewalt gegen Flüchtlinge und Gewalt gegen für Flüchtlinge bestimmte Unterkünfte sind unseres Landes nicht würdig. Jeder Mensch, der zu uns kommt, ist durch unsere Rechtsordnung in seiner Menschenwürde geschützt.

Selbstverständlich ist jede Person, der sich in Deutschland aufhält, gleichermaßen an die Pflichten gebunden, die unsere Rechtsordnung vorgibt. Gewalt gegen andere Menschen – seien es nun Flüchtlinge oder schon länger hier lebende Menschen - ist strafbar. Mögliche Straftaten durch Flüchtlinge werden wie Taten anderer Personen durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden verfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 22. August 2015
    1.

    Wen der Verstand aussetzt,
    setzt die Gewalt ein.

    Menschen, bei denen der Verstand
    aussetzt muss man entgegen
    wirken und das geht nun
    mal nur mit Gewalt.

    Hier erinnere ich an den Vorfall in Suhl.

    Es sollte geprüft werden, ob in so einem
    Fall nicht Kollektivstrafen angewendet
    werden sollte.

    Ich meine, dass alle gewalttätigen Personen
    ohne ein weitere Prüfung abgeschoben
    werden sollte.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 24. August 2015
    2.

    In Hinsicht auf >Kollektivstrafe< möchte ich ein Stück zurück rudern.
    Wenn in einem Asylbewerberheim die Asylbewerber ihren
    Meinungsaustausch mit Gewalt austragen. sollte
    man die Schläger abschieben.

    Besonders dann, wenn sich beide > Schläger-Seiten -
    verbinden und gegen die deutsche Staats-
    gewalt vorgeht.

    Natürlich sollte man die Sache aufklären und
    >Nicht-Schläger< nicht in die *Kollektiv-
    strafe* mit einbeziehen.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 07. September 2015
    3.

    Wer nach geltendem Gesetz >Asyl-Berwerber<
    aus sicheren Herkunftsländern nicht
    abschiebt, bricht das Recht.

    Und das Recht kann man
    nur mit Gewalt brechen.

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