Sehr geehrter Herr Mautner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, in denen aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und der Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Das bedeutet zum Beispiel, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung existieren und angewendet werden.
In Deutschland gelten derzeit folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten: die EU-Mitgliedstaaten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien.
Was Gambia angeht, so hat sich der bei den Präsidentschaftswahlen im Dezember vergangenen Jahres gewählte Adama Barrow dafür ausgesprochen, dass die Menschen nach Gambia zurückkehren, die unter seinem Vorgänger Yahya Jammeh das Land verlassen hatten. Bei den Parlamentswahlen am 7. April erreichte die Partei des neuen Staatspräsidenten 31 von 53 Parlamentssitzen, was dessen Position im Land weiter stärkt. Das dürfte die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger erleichtern.
Um einen Staat zum sicheren Herkunftsland erklären zu können, bedarf es neben demokratischer Strukturen aber noch weiterer Voraussetzungen, die zudem über einen gewissen Zeitraum bestehen müssen. Da der Umbruch in Gambia erst sehr kurz zurückliegt, sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt.
Klar ist, dass Menschen, die politisch verfolgt sind oder vor Bürgerkrieg fliehen müssen, in Deutschland das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtlinge haben. Ebenso klar ist, dass diejenigen, die kein Recht auf Schutz haben, unser Land wieder verlassen müssen. Bundeskanzlerin Merkel hat dies mehrfach betont. Bund und Länder haben sich am 9. Februar 2017 auf ein 15-Punkte-Paket zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht verständigt. Das Kabinett hat die Umsetzung des Pakets am 22. Februar 2017 beschlossen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (25)Schließen
am 17. März 2017
1.
am 17. März 2017
2.
am 17. März 2017
3.
am 17. März 2017
4.
am 20. März 2017
5.
Kommentar zu Kommentar 2 am 20. März 2017
6.
Kommentar zu Kommentar 3 am 20. März 2017
7.
Kommentar zu Kommentar 4 am 20. März 2017
8.
am 20. März 2017
9.
am 21. März 2017
10.
Kommentar zu Kommentar 10 am 21. März 2017
11.
am 24. März 2017
12.
am 24. März 2017
13.
am 24. März 2017
14.
am 02. April 2017
15.
am 03. April 2017
16.
Kommentar zu Kommentar 16 am 05. April 2017
17.
am 06. April 2017
18.
am 06. April 2017
19.
am 07. April 2017
20.
am 07. April 2017
21.
am 11. April 2017
22.
am 12. April 2017
23.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.