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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor Erika Schmidt am 02. Februar 2010
11233 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Justizgesetz

Werte Frau Bundeskanzlerin,

ich lebe in einem Rechtsstaat und freu mich, daß ich Ihrer Pressestelle mein Anliegen vortragen darf.

Ich bin 69 Jahre und kannte ein Gericht nur vom Fernsehen.
Im Okt.08 bestellte ich eine kleine (3 meter)Schrankwand extra im Möbelhaus für 4.300 €.

Ausgemacht war die Front Nußbaumholz + der Rest Furnier. Im Lieferschein die Bezeichnung NB.Die Verkäuferin sagte mir beim Bestellen, die Lieferung dauert länger, weil nicht mehr viele Betriebe Nussbaumholz verarbeiten.Das Wohnzimmer besteht lt.Sachverständigen aus Buche,mit Folie beklebt, bzw. Nussbaumfarbig gestrichen. Es ist kein Stück NB-enthalten. Außerdem für Jedermann sichtbar, erhebliche Farbunterschiede. Im Feb.09 wurde eine Nacharbeit durchgeführt, mit dem Resultat das es nun noch schlimmer ist. Daher habe ich diese Schrankwand nicht bezahlt, was zum Gericht führte.
Bei Gericht hatte ich keine Möglichkeit etwas dazu zu sagen. Durch Anwaltszwang Alles nur schriftlich.
Schlimm ist, dass ein Richter diese fehlerhafte SW gesehen hat ,sich aber auf die Seite der Geschäftsfrau gestellt hat. Ich habe ihn in meiner Wohnung angesprochen auf die Fehler, Er antwortete ,Er sei ein Mann und sieht das nicht.

Da gilt bei Gericht keine Absprache,kein Lieferschein nichts.
Der Richter vom Gericht Lübben meint, ich hätte wissen müssen, dass es kein Nussbaumholz ist. Im Lieferschein "NB " besage nichts, auch die Aussage der Verkäuferin nicht.
In meinem Fall braucht man keine Beweise, die Möbel liefern den besten Beweis. Das Urteil ist so ungerecht.
Ich hatte im beisein des Richters in meiner Wohnung angeboten, eine andere Schrankwand für den gleichen Wert zu kaufen. Wurde abgelehnt, sicher weil man diese Schrankwand in "Doreens Möbelhaus" nie mehr los geworden wäre.

Bei der Gesetzgebung hat man sich sicher etwas gedacht, Richtern das alleinige Urteilsrecht zu überlassen. Aber es war sicher nicht gedacht, dass Richter nach Symphatie Richten und Gesetze beugen dürfen!? Bitte was sind denn das für Richter, die Recht und Unrecht nicht erkennen?

Im Internet habe ich zahlreiche Beiträge vom "Bund für Recht "gelesen.
Also bin ich kein Einzelfall und Fehlurteile sind Ihnen sicher auch nicht unbekannt.
Bisher war ich der Meinung ,das solchen Machenschaften nachgegangen wird. Aber vom Ministerium für Justiz in Potsdam weiß ich, dass da Niemand eine Handhabe hat und ich das Urteil so annehmen muß.

Meine Frage:
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Wie lange dürfen Richter noch so ungerecht Richten ? Sollte dieses Gesetz nicht bald geändert werden?

Ich bedanke mich , das ich Ihnen mein Problem mitteilen durfte. Gerne hätte ich Ihnen einige Bilder der Möbel geschickt ,weiß aber nicht wie das geht und helfen würde es mir ja eh nichts.

Mit freundlichen Grüssen
E.Schmidt