Sehr geehrter Herr Vetter,
vielen Dank für Ihre Anfrage und ihre Vorschläge, auf die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin antworten.
Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 beschreibt die Leitlinien für die Finanzmarktpolitik der neuen Bundesregierung. Deutschland soll danach – anknüpfend an die Ergebnisse der drei Weltfinanzgipfel – auf europäischer und internationaler Ebene eine Vorreiterrolle bei der Vermeidung zukünftiger Krisen wahrnehmen.
Es darf künftig keine Finanzmarktprodukte, keine Finanzmarktakteure und keine Finanzplätze geben, die nicht reguliert und beaufsichtigt sind. Vor allem sollen systemrelevante Finanzinstitute mit höheren Risiken stärker reguliert und beaufsichtigt werden.
In Zukunft sollen die Kapitalanforderungen an die Finanzinstitute, differenziert nach Risiko und Systemrelevanz, verstärkt werden. Systemrelevante Institute sollen nicht darauf hoffen können, dass bei einem Bankrott der Steuerzahler einspringt. Solche Institute sollen daher künftig vor Eintritt einer Insolvenz nachhaltig restrukturiert oder abgewickelt werden können, ohne den gesamten Finanzmarkt zu schädigen.
Die Koalitionspartner sprechen sich klar für das dreigliedrige Bankensystem von Privatbanken, Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen in Deutschland aus. Bürgerinnen und Bürger profitieren von dieser wettbewerbsintensiven Bankenlandschaft.
Die vorübergehende Beteiligung des Staates an Wirtschafts- oder Finanzunternehmen soll möglichst kurz bleiben. Die Koalitionspartner wollen die staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen überprüfen und nach Ablauf der Krise zügig beenden.
Die Bundesregierung will sich weiter unter anderem dafür einsetzen, dass alle alternativen Investmentfonds, zum Beispiel Hedgefonds, und deren Manager einem international abgestimmten Regelwerk unterworfen werden. Für so genannte „forderungsbesicherte“ Wertpapiere, die Banken zur Refinanzierung ihrer Kreditforderungen dienen, streben die Koalitionspartner einheitliche und transparente Standards an.
Für einen besseren Anlegerschutz gegen unseriöse Produktanbieter oder Falschberatung wollen die Koalitionspartner unter anderem die Produkt- und Vertriebshaftung verschärfen.
Außerdem sollen „Häuslebauer“, die ihr Immobiliendarlehen vertragsgemäß bedienen, stärkeren Schutz erhalten. Banken sollen künftig das Kreditverhältnis oder ihre Forderungen nicht mehr ohne Genehmigung der Darlehensnehmer an Unternehmen ohne Banklizenz abtreten dürfen.
Zum Koalitionsvertrag
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierun...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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