Sehr geehrter Herr Professor Laske,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zunächst können wir Ihnen mitteilen, dass der isländische Einlagensicherungsfonds verpflichtet ist, die verbleibenden Einleger der Kaupthing Bank – auch die Kunden der deutschen Niederlassung - zu entschädigen. Die isländische Finanzaufsicht FME hat diese Entscheidung am 30. Oktober veröffentlicht.
Kunden der deutschen Niederlassung können nun ihre Ansprüche bei der isländischen Einlagensicherungseinrichtung anmelden. Die isländische Einlagensicherung sieht eine vollständige Entschädigung von Einlagen bis 20.887 Euro vor. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
http://www.bafin.de/cln_109/nn_722552/sid_95BC4AECF39A0FC...
Die Bundesregierung setzt sich auch auf politischer Ebene weiter dafür ein, dass die deutschen Sparer / Anleger der Kaupthing Bank entsprechend ihren gesetzlichen Ansprüchen gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds entschädigt werden.
Die Niederlassung der Kaupthing Bank in Deutschland ist weder an der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung noch an der deutschen freiwilligen Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken beteiligt. Daher fallen Einlagen bei der Kaupthing Bank nicht unter die Garantie der Bundesregierung, sondern ausschließlich unter die isländische Einlagensicherung.
Die BaFin hatte am 9. Oktober ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber der Kaupthing-Niederlassung Deutschland angeordnet. Dies gewährleistet, dass die verbliebenen Vermögenswerte der Niederlassung nicht unkontrolliert abgezogen werden können.
Weiterführende Hinweise finden Sie unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Buergerinn...
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__un...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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