Sehr geehrter Herr Jentzsch,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist gut, dass Sie uns geschrieben haben und wir so die Möglichkeit haben, einige Missverständnisse zu klären. So sind die Mitglieder der Bundesregierung in der Tat im Hinblick auf die Anpassung ihrer Bezüge mit gutem Beispiel vorangegangen: Die letzte Erhöhung der Bezüge von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären erfolgte zum 1. Januar 2002. Bei der nun anstehenden Anpassung der Beamtengehälter sollen die Bundesminister und Parlamentarischen Staatssekretäre erneut ausgenommen werden.
Grundsätzlich gilt für alle Einkommensarten von natürlichen Personen – auch die von Soldaten und Abgeordneten – das Einkommensteuergesetz. Wann und wie viel ein Steuerpflichtiger zu zahlen hat, ist dort geregelt. Die Abfindungen für Zeitsoldaten waren früher steuerfrei. Diese Befreiung wurde aber aufgehoben. Für Soldaten, die ab 2006 ihren Dienst aufgenommen haben, gilt sie nicht mehr.
Zu den Themen Abgeordnetenentschädigung und zulässige Nebentätigkeiten finden Sie nähere Informationen unter:
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaet...
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaet...
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/nebentaet...
Die Bundesregierung hat die Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren entlastet, beispielsweise durch die Senkung der Lohnnebenkosten. Auch in der Finanz- und Wirtschaftskrise sind die Beiträge zu Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung stabil geblieben. Richtig ist: Die Renten können dieses Jahr zwar nicht erhöht werden. Sie werden aber auch nicht gekürzt. Dies verhindert die gesetzliche Schutzklausel.
Und der Arbeitsmarkt entwickelt sich erfreulich gut. Mit der Kurzarbeiterregelung konnten Unternehmen trotz Auftragsrückgängen an ihren Beschäftigten festhalten. Die Bundesregierung wollte damit so viele Arbeitsplätze wie möglich sichern. Das ist gelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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