Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Renate Harsch am 19. Dezember 2017
6210 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Keine Abschiebung von Lamin Cessay

Warum sollen Menschen abgeschoben werden, die in der Pflege arbeiten?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Herr Lamin Cessay soll abeschoben werden. Wir sind sehr entsetzt darüber. Herr Cessay arbeitet in der St.Elisabeth Stiftung Wohnpark am Schloss in Bad Waldsee in der Tagespflege. Unser Schwiegervater/Vater/Opa, Alfred Harsch, wird dort von Herr Cessay betreut. Wenn Herr Cessay nicht mehr dort arbeitet, dann ist dies ein schwerer Verlust für alle - Hilfsbedürftige, Mitarbeiter, Angehörige,...Alfred Harsch würde einen Freund verlieren. So spricht Alfred Harsch von Herrn Cessay. Herr Cessay ist nicht nur für das körperliche Wohl, sondern auch für das emotionale Wohlbefinden von den Hilfsbedürftigen von enormer Wichtigkeit. Mein Sohn Tony, 9 Jahre, sagt:" Es ist wichtig, dass Lamin Cessay bleibt, er ist ein guter Mensch. Ihm würde es in seinem Land nicht gut gehen und Opa geht es dann auch nicht mehr gut".
Herr Cessay muß hierbleiben. Er ist ein Segen für die hilfsbdürftigen alten Menschen. Gerade im pflegerischen Bereich/Altenpflege herrscht sehr großer Mangel an guten Mitarbeitern. Herr Cessay hat eine Wohnung, verdient seinen Lebensunterhalt .
Ich wiederhole mich: Herr Cessay ist unentbehrlich für die St.Elisabeth Stiftung Wohnpark am Schloss geworden.
Hochachtungsvoll
Renate Harsch

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Ingeborg von Platen
    am 23. Dezember 2017
    1.

    Jeder Einzelfall kann betroffen machen. Aber ein Staat muss sich an seine eigenen Regeln halten. Ist ein Asylgesuch abgelehnt, muss der Betroffene ausreisen bzw. abgeschoben werden. Das sollte in jedem Fall geschehen. Leider duldet dieser Staat, dass viele Abgelehnte trotzdem hier bleiben.

  2. Autor Felizitas Stückemann
    am 28. Dezember 2017
    2.

    Einzelfälle, wie der genannte, wenn also ein Migrant bei uns
    intergriert ist, für sich selbst aufkommt und wertvolle Dienste
    leistet, solle er geduldet und nicht abgeschoben werden.
    Aber: Es gibt viel zu viele, die geduldet werden, weil sie zur
    Abschiebung ein Attest vorlegten! Da sollte man konsequent
    sein und solche fadenscheinigen Begründungen nicht gelten
    lassen. Denn wer krank ist, kann dann ja auch nicht arbeiten,
    wie es ein Befürworter der Geduldeten meinte, dass solche
    Menschen in den Arbeitsprozeß intergiert werden sollen.....
    Die Gesetzesauslegungen sind sehr oft falsch herum zum
    Schaden aller !

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.