Sehr geehrter Frau Kubica,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Wichtig ist in diesem Zusammenhang - auch im Hinblick auf die Strafverfolgung -, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Deutschland gehört zu den sichersten Ländern der Welt. Polizei sowie Justiz- und Sicherheitsbehörden leisten hervorragende Arbeit. Die Bundesländer stellen gerade bei Polizei und Justiz zusätzliches Personal ein, um Straftaten entschlossen zu ahnden. Dabei prüft die Bundesregierung kontinuierlich, wo gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern.
Am 11. August 2016 hat Bundesinnenminister de Maizière einen Maßnahmenkatalog für mehr Sicherheit in Deutschland vorgestellt:
- Mehr Personal, Ausstattung und Aufstellung der Sicherheitsbehörden,
- mehr Prävention und Integration,
- mehr Entschlossenheit und Härte gegen Straftäter und Gefährder. Im Laufe dieser Legislaturperiode haben die Sicherheitsbehörden des Bundes 4.600 neue Stellen bekommen, allein die Bundespolizei 3.250. Diesen Kurs setzt die Bundesregierung fort.
Das neue Integrationsgesetz ist auch ein Beitrag zu mehr Sicherheit in Deutschland. Denn gute Integrationspolitik ist auch gute Sicherheitspolitik.
Um Härte und Entschlossenheit gegen Gefährder, Straftäter und Förderer von Radikalisierung geht es beim dritten Baustein der Vorschläge des Ministers. So soll für Ausländer, die straffällig geworden sind oder von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, das Aufenthaltsrecht weiter verschärft werden.
Bei Straftätern waren die Hürden für Ausweisungen bislang zu hoch. Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht hat die Bundesregierung diese Hürden gesenkt. Mit dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung können ausländische Straftäter ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 03. September 2016
1.
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