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Beantwortet
Autor Sandra Herhold am 22. September 2010
10627 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Kinder und Arbeit

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich habe einen großen Sohn von fast 9 Jahren und eine Tochter von 15 Wochen. Nach der Geburt meines Sohnes hatte ich noch die Möglichkeit zwei Jahre zu Hause zu bleiben und mich um mein Kind zu kümmern und ihm einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.
Nun habe ich dafür nur noch ein Jahr Zeit und da ich nicht in der Lage bin einen Mann zu haben der sehr gut verdient (so wie die meisten anderen) sondern im Mittel liegt werde ich dann auch wieder mit dazu verdienen müssen. Ich arbeite gerne und bin flexibel genug mich vor keiner Arbeit zu scheuen, aber warum muß ich ein Kleinstkind mit einem Jahr schon in die Fremdbetreuung geben um den Lebensstandart zu sichern??? Gerade die Kleinsten sollten viel von ihrer Familie haben denke ich um die Bindung zu stärken. Und Familienfreundlichkeit, sei es bei den Arbeitszeiten oder Betreuungszeiten, ist einfach zu selten.

Also meine Frage: Wieso muß ich mein Kind so früh in die Fremdbetreuung geben wenn die Chance auf eine familienfreundliche Arbeit so gering ist???

Mit freundlichem Gruß

Sandra Herhold

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. Oktober 2010
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Herhold,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zunächst einmal möchten wir Ihnen zur Geburt Ihrer Tochter gratulieren und Ihnen und Ihrer Familie alles Gute wünschen.

Doch nun zu Ihrem Anliegen: Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass Eltern selbst entscheiden können, wie sie ihren Alltag mit Kindern organisieren. Dabei setzt sie neben finanziellen Leistungen auch auf unterstützende Netzwerke. Dazu gehören Angebote für Kinderbetreuung und eine familienfreundliche Arbeitswelt. Sich nur auf eine finanzielle Unterstützung zu konzentrieren, kann den vielfältigen Bedürfnissen von Familien nicht gerecht werden. Deshalb schafft die Bundesregierung die Rahmenbedingungen, die die individuelle Entscheidung für Familie und Kinder erleichtern und echte Wahlfreiheit gewährleisten.

Erhebungen zeigen, dass die meisten Frauen mit kleinen Kindern einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Diesen Wunsch unterstützt die Bundesregierung zum Beispiel mit dem neuen Kinderförderungsgesetz: Ab August 2013 erhalten alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dabei geht es auch um ein frühe Förderung, die die Erziehung der Eltern ergänzt und Bildungsangebote über das Elternhaus hinaus eröffnet.

Sicher haben Sie recht, dass es bei familienfreundlichen Arbeits- und Betreuungszeiten noch Verbesserungsbedarf gibt. Mit dem Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie" setzt sich das Bundesfamilienministerium deshalb gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, Gewerkschaften und großen Stiftungen dafür ein, dass immer mehr Unternehmen den Nutzen von familienfreundlicher Personalpolitik erkennen und diese umsetzen können. Ziel ist es, Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu machen. (http://www.erfolgsfaktor-familie.de)

Ein nachhaltiger Wandel der Gesellschaft hin zu mehr Familienfreundlichkeit kann aber nur gelingen, wenn alle Verantwortung für den Prozess übernehmen. Darauf beruht das Erfolgsmodell der Lokalen Bündnisse für Familie. Diese Initiative, die das Bundesfamilienministerium ins Leben gerufen hat, will Partnerinnen und Partner aus vielen gesellschaftlichen Gruppen zusammenzubringen und unterschiedliche Akteure vernetzen. (http://www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung