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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Elke Weißhaupt am 09. März 2008
11956 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Kinder- und Jugendschutz

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

was ich mich schon länger frage und jetzt, da ich dieses Forum entdeckt habe, auch Sie fragen kann, ist folgendes:
Wie ist es möglich, dass in Sendungen, die sich mit Erziehungsproblemen befassen ( zum Beispiel "die Super-Nanny"), Kinder und Jungendliche in einem Ausmaß bloßgestellt werden dürfen, die sich mit dem Argument "Erziehungshilfe" weiß Gott nicht vereinbaren läßt?
Gerade in der heutigen Zeit, in der die Gesellschaft mehr denn je für die Belange, respektive der Not der Kinder sensibilisiert werden soll, ist es für mich unbegreiflich, dass Kinder vor laufender Kamera angebrüllt, beleidigt, geschubst oder gar geschlagen werden, während ganze Familien daheim vor dem Fernseher dabei zuschauen.
Und ist es "pädagogisch wertvoll" zu beobachten, wie ein Halbwüchsiger seine Mutter anbrüllt, beleidigt, anspuckt oder gar schlägt?
Frau Bundeskanzlerin, wie läßt sich das Ihrer Meinung nach mit der Würde des Menschen vereinbaren? Wenn Eltern meinen, sich mit ihrem Erziehungsdilemma zur Schau stellen zu müssen, dann sollte man doch zumindest deren Kinder daraushalten.
Wie ist es möglich, dass Kinderschutzorganisationen dahingehend noch nicht tätig geworden sind?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich wäre Ihnen für eine Rückmeldung wirklich dankbar.

Hochachtungsvoll

Elke Weißhaupt

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. März 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Weißhaupt,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Namen der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film ist in Deutschland im Grundgesetz, Artikel 5 Absatz 1, festgeschrieben. Dieses Grundrecht gilt es zu schützen. Die Bundesregierung kann und darf daher nicht Einfluss auf konkrete Inhalte nehmen. Die Kontrolle darüber, ob Inhalte elektronischer Medien gegen gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz oder die Würde des Menschen verstoßen, ist bei den Ländern angesiedelt.

Die gesetzlichen Regelungen für Rundfunk- und Telemedien finden Sie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, den die Bundesländer vereinbart haben:

<http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/jugendmedienschut...;.

Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihrer Frage an die Landesmedienanstalten bzw. an den Sender direkt. Das Thema Jugendschutz war auch Inhalt unserer Antworten in der
15. (http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2278.html) und
33. (http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2874.html)
Kalenderwoche 2007.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung