Sehr geehrte Frau Weißhaupt,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Namen der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film ist in Deutschland im Grundgesetz, Artikel 5 Absatz 1, festgeschrieben. Dieses Grundrecht gilt es zu schützen. Die Bundesregierung kann und darf daher nicht Einfluss auf konkrete Inhalte nehmen. Die Kontrolle darüber, ob Inhalte elektronischer Medien gegen gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz oder die Würde des Menschen verstoßen, ist bei den Ländern angesiedelt.
Die gesetzlichen Regelungen für Rundfunk- und Telemedien finden Sie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, den die Bundesländer vereinbart haben:
<http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/jugendmedienschut...;.
Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihrer Frage an die Landesmedienanstalten bzw. an den Sender direkt. Das Thema Jugendschutz war auch Inhalt unserer Antworten in der
15. (http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2278.html) und
33. (http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2874.html)
Kalenderwoche 2007.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.