Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Christine Karch am 28. Oktober 2015
8441 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Kinderfreundliches Deutschland versus Hebammen fehlt Unterstützung

Sehr geehrte Frau Merkel,
will die derzeitige Regierung dafür Sorge tragen, dass schwangere Frauen, selber entscheiden können, wo sie ihr Kind auf die Welt bekommen möchten? Wie sieht diese Unterstützung aus? Tragen Sie dafür Sorge, dass der Beruf der Hebamme nicht aussterben wird? Und falls nicht, warum?

Freundliche Grüße
Christine Karch

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 07. Dezember 2015
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Karch,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Frauen in Deutschland entscheiden selbst, wo sie ihre Kinder bekommen – ob in einer Entbindungsklinik, im Geburtshaus oder zu Hause. Hebammen leisten in der Geburtshilfe für die Versorgung von Schwangeren, Müttern und Familien einen wichtigen, unverzichtbaren Beitrag.

Problematisch für die Arbeit der Hebammen wurde der große Anstieg der Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung. Seit 2011 ist gesetzlich klargestellt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) den Hebammen zum 1. Januar 2012 die Kosten der Berufsausübung angemessen vergüten müssen. Darin ist die Haftpflichtversicherung ausdrücklich erwähnt. Hebammenverbände haben mit der GKV eine Vereinbarung getroffen, bei der die Vergütung erheblich erhöht wurde. Wenn eine Hebamme im Jahr nur wenige Geburten betreut, sind seit dem 1. Juli 2014 die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, zusätzliche Mittel bereitzustellen. So werden Hebammen mit wenigen Geburten im Jahr durch die Haftpflichtprämien nicht überlastet.

Seit dem 1. Juli 2015 ist diese Regelung durch einen sogenannten Sicherstellungszuschlag ersetzt worden. So können Hebammen mit wenigen Geburten die Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherung finanzieren. Wie dieser Sicherstellungszuschlag konkret aussieht, muss der GKV-Spitzenverband mit den Hebammenverbänden vertraglich vereinbaren. So sieht es das GKV-Finanzierungs- und Qualitätsgesetz vor. Bisher konnten sich die Beteiligten nicht einigen. Daher musste eine – für solche Fälle gesetzlich vorgesehene - Schiedsstelle einen Beschluss fassen. Dieser Beschluss sieht vor, die Vergütung für Hebammenleistungen weiter zu erhöhen sowie die Hebammen von den steigenden Berufshaftpflichtprämien zu entlasten.

Auch das Präventionsgesetz, das der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2015 beschlossen hat, stärkt die Arbeit der Hebammen. Zukünftig können Familien die Leistungen der Hebammenhilfe bei der Wochenbettbetreuung zwölf Wochen statt wie bisher nur acht Wochen nach der Geburt in Anspruch nehmen. Auf ärztliche Anordnung kann sie verlängert werden. Davon profitieren nicht nur die Familien. Es unterstreicht auch die Bedeutung der Arbeit der Hebammen.

Weitere Informationen:

http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/gkv-ver...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 23. November 2015
    1.

    In einer >Diktatur der Bourgeosi* geht es nicht darum,
    was das Proletatiat (schwangere Frauen) will.
    Es geht ums Geld. Für die armenen Frauen
    darf es nichts kosten.

    Die reiche Frauen betrifft das sowieso nicht. Sie haben
    ihren >Leibarzt< der ihnen auch bei der Geburt hilft
    bzw. eine private Hebame auf eigene Kosten.

    Da kann die Bundeskanzlerin auch nichts machen.
    Schließlich ist sie selbst von den Geld- und
    somit Machthabenden abhängig.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 30. November 2015
    2.

    Christine Krach,
    Sie haben die Möglichkeit sich diesbezüglich mit
    einer Petition an den Bundestag zu wenden.

    Ich bin zwar kein Wahrsager und kein Hellseher,
    aber es wird sicher der Bescheid kommen:

    *Der Petition konnte nicht
    abgeholfen werden.*

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.