Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Familienpolitik
Kindergeld
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
das Kindergeld dient zum Wohl und zur Förderung des Kindes (Bildung von klein auf).
Es dient nicht dafür, dass sich Mütter eine Schachtel Zigaretten und Väter eine Flasche Bier mehr kaufen können.
Die Verwendung des Kindergeldes gehört kontrolliert.
Wird im Kindergarten z.B. Englischunterricht oder sonstige Bildung angeboten, dann sollte den Eltern die Entscheidung abgenommen werden, ob das Kind daran teilnehmen kann. Der Betrag wird vom Kindergeld abgezogen und dem Kindergarten direkt zugeführt.
Einem Teil der Eltern müssen zum Vorteil des Kindes gewisse Entscheidungen aus der Hand genommen werden. Es sind immer die Kinder die Leidtragenden, wenn sie benachteiligt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Bader
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