Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Freizügigkeit in der EU ist eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses und einer der sichtbarsten Vorzüge für Europas Bürgerinnen und Bürger. Die überwiegende Mehrzahl der Unionsbürger, die nach Deutschland zuzieht, übt ihr Freizügigkeitsrecht in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und europäischen Regeln aus. Aber auch uns ist bekannt, dass ein kleiner Teil davon missbräuchlich staatliche Leistungen in Deutschland bezieht. Sie haben Recht: Das müssen wir auf der Grundlage des europäischen Rechts wirkungsvoll unterbinden.
Bund und Länder beschäftigen sich intensiv mit Möglichkeiten, Missbrauch bei der Inanspruchnahme der Freizügigkeit und beim Bezug von Sozial- und Familienleistungen zu bekämpfen. Im Jahr 2014 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das auch den Kindergeldbezug mit einschließt.
Der Berechtigte und das Kind erhalten jetzt eine steuerliche Identifikationsnummer, um ungerechtfertigte Zahlungen zu vermeiden. Damit kann die Familienkasse durch Datenabgleich ausschließen, dass Eltern für das gleiche Kind mehrfach Kindergeld erhalten. Die Behörden prüfen auch die Voraussetzungen für Kindergeld umfassender und konsequenter als früher. Eltern müssen außerdem genau nachweisen, dass Kinder, für die sie staatliche Leistungen beziehen möchten, überhaupt existieren. Insgesamt arbeiten die deutschen Behörden inzwischen koordinierter und deutlich erfolgreicher mit den für Kindergeld zuständigen Stellen im jeweiligen Heimatstaat zusammen.
Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, Rechtsmissbrauch und Betrug konsequent zu bekämpfen und zu ahnden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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