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Beantwortet
Autor Heike Cornelius am 13. Oktober 2008
16628 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Kindergelderhöhung - und Ihre Aussage auf der Kinderseite der Bundesregierung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

auf www.regierenkapieren.de

(das neue Internetangebot der Bundesregierung für Kinder) ist dieser Satz, in der Sparte " Was macht die Bundesregierung für Kinder ? " , zu lesen:

*Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Das heißt:
Kein Kind darf benachteiligt werden, nur weil seine Eltern zum Beispiel weniger Geld haben als andere.*

Dieser Satz klingt im ersten Moment recht gut, wenn man jedoch etwas genauer hin schaut, dann wird mir und vielen anderen recht schnell klar, dass die Kindergelderhöhung wieder mal an den wirklich bedürftigen Kindern vorbei geht. Sowohl an den Kindern von Hartz IV-Empfängern, Geringfügig Verdienende – die so genannten Aufstocker, als auch an Alleinerziehende.

Beim Bezug von Hartz IV- Leistungen würde *diese Erhöhung genau um den Betrag der Kindergelderhöhung abgezogen* und die Bezieher hätten wieder genau das gleiche Einkommen wie vorher.

Ähnliche Probleme haben Alleinerziehende, denn bei ihnen wird das Kindergeld voll auf die Unterhaltsleistungen angerechnet, die sie vom geschiedenen Elternteil erhalten.

Eine finanzielle Entlastung haben lediglich die Argen, da die 10 € (16€) seitens des Amtes nicht zur Auszahlung kommt - also ein Plus für die Argen - sie brauchen weniger zahlen. Angeblich hat der Bedürftige ja jetzt mehr Geld zur Verfügung. Es ist meines Erachtens wieder einmal nur eine Umverteilung des Geldes - von der Kindergeldkasse lediglich zu den Argen.

Die Regierung hat die Erhöhung vorgenommen unter dem Motto, es soll den Schwächsten damit geholfen werden, nämlich unseren Kindern!!

Deshalb meine Frage an Sie:

Ist es nicht so, dass es für diese wirklich bedürftigen Kindern eher ein Schlag ins Gesicht ist, wenn diese Kinder zu spüren bekommen – das auch die Aussage

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Das heißt:

Kein Kind darf benachteiligt werden, nur weil seine Eltern zum Beispiel weniger Geld haben als andere.

auf Ihrer Webseite schlichtweg unwahr ist?

Was halten Sie von diesem Motto?

" Wer das Kindergeld erhöht und den Schwächsten damit geholfen werden soll, muss deshalb auch die Regelsätze für diese Kinder anheben und das Geld muss bei den Kindern ankommen."

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort – schicken Sie mir bitte keine Links zur Erklärung über Elterngeld, Kinderzuschlag usw.

Da ist es genau das gleiche – bei den Besserverdienenden kommt es zum Tragen – die Geringverdiener landen so oder so bei ALG II - als so genannte Aufstocker!

Mit freundlichen Grüßen

Heike Cornelius

Alleinerziehend, in Arbeit stehend und Aufstocker von ALG II (nur weil ich kein Unterhalt für meine Kinder bekomme muss ich zum Amt - sonst wäre ich nicht da, glauben Sie mir)

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 20. November 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Cornelius,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung nimmt die Existenzsicherung von Kindern sehr ernst. Die getroffenen Maßnahmen werden laufend darauf überprüft, ob sie richtig und wirksam sind. Demnächst wird der Existenzminimumbericht erscheinen, aus dem auch hervorgehen wird, um wie viel die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II in den nächsten Jahren erhöht werden.

Nicht zu vergessen ist, dass die Grundsicherung ein staatliches Fürsorgesystem ist. Es gilt der Nachranggrundsatz, was bedeutet, dass Leistungen nur gezahlt werden, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt. Und, dass Einkommen und Vermögen angerechnet werden. Das Kindergeld zählt als Einkommen. Es ist daher folgerichtig, dass die Summe vom eigenen Regelsatz für Kinder abgezogen werden. Dieser liegt mit 211 Euro für unter 14-Jährige beziehungsweise 281 Euro ab 14 Jahren höher als das Kindergeld.

Wir wissen, dass gerade Alleinerziehende ein höheres Armutsrisiko haben. Daher haben wir mit dem verbesserten Kinderzuschlag und der Wohngelderhöhung wichtige Leistungen beschlossen, die helfen können, Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Zudem werden jeweils zum Schuljahresbeginn hilfebedürftige Kinder eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf bekommen. Sie soll 100 Euro betragen und bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 gewährt werden. Die Leistung dient insbesondere dazu, die persönliche Schulausstattung kaufen zu können, z.B. Schulranzen, Schreib- und Rechenmaterialien.

Die Bundesregierung stärkt Leistungsfähigkeit und Eigenverantwortung der Familien nachhaltig. Dazu gehören gezielte finanzielle Hilfen, mehr Familienorientierung in der Arbeitswelt sowie eine gute Betreuung und Förderung für Kinder aller Arbeitsgruppen. Dadurch wird die Chancen- und Teilhabegerechtigkeit gestärkt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung