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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor beate arik am 09. Dezember 2013
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Die Kanzlerin direkt

Kindergeldzuschlag

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,
ich würde gern ein Problem schildern.
Das Land Brandenburg schafft für einkommensschwache Familien eine Schülerbafög für Gymnasiasten.Die Familienkasse wertet trotz Zweckbestimmung diese Leistung als Einkommen meines Sohnes.Damit fällt meine 6köpfige Familie aus dem Kindergeldzuschlag.Mein Mann ist Alleinverdiener.Seit Juni diesen Jahres kämpfe ich mit der Familienkasse um mein Recht.Sollte meine einzige Chance sein,das Bafög meines Sohnes zu stoppen,um den Kindergeldzuschlag für meine anderen drei Kinder zu erhalten?
Ich habe es als Mutter von 6 Kindern,wovon eines bereits ausgelernt hat,der zweite studiert und drei das Gymnasium besuchen ,nicht leicht mit Ämtern und Behörden.Pressestellen teilten mir mit,daß nur Ämter Gesetze anwenden.Ich habe sehr viel Gesetze und Infos zum Brandenburgischen Ausbildungsgesetz gelesen.Leider kann auch ich nur von Willkür der Familienkasse berichten.
Meine Frage:Ist das Schülerbafög ein Einkommen bei der Familienkasse in punkto Zuschlag ?

Ich hoffe sehr auf Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Arik