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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Eric Lieding am 14. Dezember 2017
10161 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Kinderhospiz

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin

Ich höre seit tagen schon von Spendenaufrufen für das Kinderhospiz
Talsperrstraße 25, 99897 Tambach-Dietharz
Wie kann es sein dass für alles und jeden Geld da ist aber für ein Kinderhospiz nicht?
Es kann doch nicht sein dass eine so wichtige Einrichtung auf Spenden angewiesen ist.
Es wäre schön wenn sie sich bei den sicherlich vielen Stress den sie haben auch einmal damit befassen könnten.
Beste grüße. Eric Lieding

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 19. Januar 2018
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Lieding,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Hospize sind nicht allein auf Spenden angewiesen: Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) tragen 95 Prozent der Kosten für die Versorgung der Kinder in stationären Hospizen. Die verbleibenden fünf Prozent finanzieren die Hospize vor allem durch Spenden und Ehrenamt. Das gilt zum Beispiel für die soziale Betreuung, für Beschäftigung tagsüber, für bestimmte Therapien oder für die Sterbe- und Trauerbegleitung – nicht nur der kranken Kinder sondern auch ihrer Angehörigen. Ehrenamtliche sind wichtige Stützen für die Kinder und ihre Familien.

Die Hospizbewegung hat sich aus einer Bürgerbewegung entwickelt und gewinnt zunehmend an Bedeutung. In immer mehr Hospizen kümmern sich Ehrenamtliche um sterbende Menschen. Stationäre Hospize sind bürgerschaftlich getragene kleine Einrichtungen.

Der Staat fördert dieses Engagement. Er kann jedoch stationäre Hospize nicht mit einem umfassenden Versorgungsauftrag betrauen – wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser. Die Konzeption und Arbeitsweise von Hospizen ist nur bedingt mit der palliativmedizinischen und -pflegerischen Regelversorgung vergleichbar.

Informationen des GKV-Spitzenverbandes zur Stationären Kinderhospizversorgung:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hos...

Antwort der Bundesregierung zur Situation der stationären Palliativ-und Hospizversorgung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/062/1806224.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Roland Meder
    am 18. Dezember 2017
    1.

    Hallo Eric, das ist wirklich mehr als bedauerlich. Obwohl wir regelmäßig jedes Jahr unser Spenden-Budget erhöhen, werden wir und besonders in der Weihnachtszeit mit Spendenaufrufen überflutet. Spendenaufrufe für Schicksale welche für meine Begriffe durchaus in die Verantwortung des Staates (z.B. Kinderhospiz) fallen. Milliarden an Euros, werden von unserer Regierung, gegen den Willen einer Mehrzahl der Bürger, für Asylsuchende großzügig bereitgestellt. Da bleiben für viele traurige deutsche Schicksale nur "Bettelbriefe" an uns Bürger,

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