Sehr geehrter Herr Breves,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung ist ein Schwerpunkt der Politik dieser Bundesregierung. Wir müssen auf allen Ebenen von Staat und Gesellschaft gegen die schreckliche Gewalt angehen, die tagtäglich Kindern und sogar schon Babys angetan wird. Dazu gehört auch der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet. Natürlich müssen wir zu allererst die Täter finden und zur Verantwortung ziehen. Und wir dürfen das Massengeschäft nicht dulden, das mit diesen furchtbaren Bildern über das Internet betrieben wird.
Das Sperren der Seiten soll verhindern, dass mit jedem Seitenaufruf die Vergewaltigung eines wehrlosen Kindes fortgesetzt wird. Denn kinderpornografische Bilder im Internet werden gezielt eingesetzt, um potentielle neue "Kunden" zu werben, Hemmschwellen abzubauen und die Nachfrage systematisch nach immer brutaleren Bildern anzuheizen. Es gilt, mit der Zugangssperre bereits den Einstieg zu verhindern. Es kommt darauf an, den kommerziellen Massenmarkt im Internet empfindlich zu stören. Wo kein Geld mehr zu verdienen ist, verliert die organisierte Kriminalität das Interesse.
Zudem ist das Sperren dieser Seiten ein wichtiges und deutliches Signal aller gesellschaftlichen Kräfte zur konsequenten Ächtung von Kinderpornografie - nicht nur im Internet.
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen und wird zur Zeit im Bundestag behandelt. Diskutiert wird dort auch die von Ihnen angesprochene Frage, inwieweit zum Beispiel Provider Daten speichern und auf Anordnung Ermittlungsbehörden übergeben sollen, wenn diese Straftaten nach § 184b Strafgesetzbuch (StGB) verfolgen.
Natürlich sind die Ermittlungsbehörden dabei an Gesetz und Recht gebunden; bei Rechtsverletzungen steht der Rechtsweg offen.
Die Sperrliste lässt sich auch nicht – wie Sie befürchten – „beliebig“ erweitern. Sie soll nur für Seiten gelten, die Kinderpornographie nach § 184b StGB enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen. Es ist dabei vorgesehen, die vom BKA erstellten Listen der Seiten, die zu sperren sind, von einem unabhängigen Kontrollgremium zu überwachen.
Die Bundesregierung weiß, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Sie schlägt deshalb auch vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung und § 184b StGB finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612850.pdf
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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