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Abstimmungszeit beendet
Autor Melanie Plein am 26. September 2016
7090 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Kinderrechte

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

zuerst kurz über mich bevor ich ein großes Problem in DE schildere. Vorab es geht um das sehr verankerte Gesetz, das besagt ein Kind hat Anrecht auf beide Elternteile.

Ich bin allein erziehende Mutter einer süßen fast fünfjährigen Tochter. Bin 34 Jahre alt und komme aus Kroatien. Kam mit 9 nach DE. Wir mussten fliehen. Vielen Dank, dass uns Deutschland aufnahm.
Nun meine Problematik, ich denke auch nicht nur meine.
Habe 2010 über das Internet, wie so üblich, einen Afrikaner in Athen kennengelernt. Ab da begann meine Geschichte mit nicht sehr gutem Ausgang. Seitdem habe ich jährlich zahlreiche Gerichtstermine vor dem Familiengericht. Bald steht ein neuer Gerichtstermin an. Und die Sorgen und Ängste zerfressen unser Familienleben.
Es zerrt sehr an den Lebensformen, denn ich weiß nicht was als nächstes kommt. Da das Gesetz unausweichlich scheint, trotz der Lügen von der Gegenseite.
Kurz gesagt, mein Kind und ich werden gerichtlich gezwungen Kontakt zum "Vater" zu haben, obwohl sie das nicht möchte. Sie nässt sich ein, da sie nicht weiß wie sie damit umgehen soll. Und mir sind die Hände gebunden, denn dann heißt es, Mutter hält das Kind zurück. NEIN. Meine Aufgabe als Mutter/Elternteil ist es auf mein Kind aufzupassen und schlechtes von ihr fern zu halten.
Bitte helfen Sie mir das Gesetz zu verbessern. Denn aktuell ist jedes Wort eines Vaters hoch und heilig, auch wenn mit Lügen behaftet.
Mit großem Respekt vor Ihrer Aufopferung für ein besseres Deutschland.

DANKE

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Christine Teichert
    am 30. September 2016
    1.

    Frau Plein, zunächst besteht die Frage warum das Kind Probleme mit dem Vaterkontakt hat.
    Schadet der Vater dem Kind ? Ist es bereits das Ergebnis der Entfremdung, hat es Angst den Vater in einen fremden Land zu besuchen,...
    Jawohl, sie müssen für Ruhe, Wohlbefinden und Sicherheit des Kindes sorgen.
    Das bedeutet aber nicht das, der Vater ausgeschlossen wird !!
    Sie haben sich grundsätzlich niemals gegenüber den Kind in irgenteiner Weise missfällig über den Vater zu äußern. Selbst wenn er ein Schwerverbrecher ist. Sie müssen dem Kind lediglich in verständlicher altersgerechter Sprache die Umstände und Verhaltensweisen des Vaters freundlich erklären.
    Weil das Kind ein Recht auf beide Elternteile hat !!
    IHRE Pflicht ist die Gründe zu erforschen, diese abzustellen, das Kind zu beruhigen--evtl. es zu begleiten, ihr Sicherheit geben.
    Im gesamten hört es sich tatsächlich nach einen Beziehungskrieg an, der möglicherweise über das Kind ausgetragen wird.
    Meine Kinder führen leider auch keine vorbildlichen Beziehungen. Die Tochter mit zwei Kinder schimpft zwar mal bei mir über den Vater, aber nie im Beisein der Kinder. So ist trotz Differenzen ein sehr gutes Vaterverhältnis entstanden. Der Kontakt wird gefördert, die Väter dürfen auch im Kinderzimmer übernachten. Sie treffen sich nach ihrer Lust und Zeit und brauchen keine Gerichte.
    Beim Sohn besteht das Gegenteil, seinen unehelichen Sohn darf er nicht sehen. Neun Jahre kämpfte er um die Vernunft der Mutter. Doch die Rechte unehelicher Väter stehen nur auf dem Papier. In der Praxis können Mütter jedes Urteil untergraben. Der Vater müßte mehrfach Gerichte beauftragen und die Kosten tragen.
    Wir sind alle sehr betrübt, doch das Geld reicht nicht für Gerichte.
    Das Kind wird sich verlassen fühlen und meinen Sohn beschuldigen. Die Mutter hat gewonnen, aber was ist mit dem Kindeswohl.
    Das kann es nicht sein. Denken sie mal darüber nach. Teichert

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