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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jürgen Klinger am 02. August 2008
15896 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Kindersklavenarbeit in China und INdien

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,

wie ist es zu verstehen, dass sich anläßlich Ihrer Reisen in die dortigen Länder niemals das Thema der Kindersklavenarbeit dort angesprochen wurde.

Liegt dies an den immensen Gewinnen, welche von den hiesigen mittelständischen Unternehmen damit eingespielt werden?

Bestehen hinsichtlich Ihres Ignorierens dieser Sachverhalte Wechselbeziehungen zur intensiven Beziehung zwischen Ihnen und den wirtschaftspolitischen Betratern, denen Sie ihre scheinbare Sachkunde verdanken.

Herzlichen Dank für Ihre Erläuterung und mit besten Empfehlungen
J. Klinger
Hamburb

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. September 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Klinger,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung hält den Missbrauch von Kindern als billige Arbeitskräfte für inakzeptabel - gleich wo dies geschieht.

Die Besuche der Bundeskanzlerin in Indien und China dienten dem Ziel, mit den Gastgebern bilaterale, aber auch multilaterale Fragen zu erörtern. Dazu können auch Menschrechtsfragen gehören. Wenn notwendig, greift die Bundeskanzlerin sie auch auf. Wenn Sie in der hiesigen Berichterstattung keine Hinweise darauf finden, dürfen Sie nicht daraus schließen, dass dieses Thema ausgespart worden ist.

Foren wie den G8-Gipfel nutzt die Bundesregierung, um Aspekte wie die soziale Gestaltung der Globalisierung auf breiter Basis zu erörtern. Dazu gehören natürlich auch Fragen der Kinderarbeit oder anderer elementarer Arbeitsbedingungen.

Es liegt schon im wohlverstandenen Eigeninteresse deutscher Unternehmen, auch bei der Produktion im Ausland europäische Sozialstandards einzuhalten. Sobald eine Verletzung dieser Standards öffentlich bekannt wird, führt das zu schmerzhaften Umsatzeinbußen im Inland. Das internationale Ansehen solcher Firmen ist erheblich beschädigt.

Deutsche Unternehmen im Ausland fühlen sich daher auch einer „Corporate Social Responsibility“ verbunden und beachten bei ihren Investitionen und Wirtschaftsaktivitäten soziale Mindeststandards. Auf europäischer Ebene hat sich eine Allianz von rund 150 Unternehmen gebildet, die sich selbst zur Einhaltung von Standards verpflichtet haben.

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen hat das Recht von Kindern und Jugendlichen insbesondere auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung festgeschrieben. Die praktische Umsetzung ist ein zentrales Anliegen von UNICEF. Darüber hinaus gibt es eine „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ der International Labor Organisation (ILO) aus dem Jahr 1998. Die Bundesregierungen unterstützt ein Programm der ILO, das sich die Abschaffung missbräuchlicher ausbeuterischer Kinderarbeit zum Ziel gesetzt hat, mit finanziellen Mitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung