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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Bettina Kreitz am 29. Juli 2008
14085 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Kindertagesstätten grenzübergreifend

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

warum Kiebitz? War Ihnen bei Fassung dieses Gesetzes bewußt, dass Kinder aus Grenzgebieten mit Beschluss dieses Gesetzes die Kindergärten wechseln müssen??

Unsere Enkelin geht in einen Kindergarten im benachbarten NRW, 3 km von uns weg, nun muss sie in den Kindergarten nach Niedersachsen wechseln, der nächste Ganztagskindergarten liegt 15 km entfernt, der Kindergarten im Nachbarort 3 km entfernt, ist kein Ganztagskindergarten.Dazu kommt, dass der Ganztagskindergarten in NRW vom Beitrag her das doppelte günstiger ist, als der Kindergarten in Niedersachsen. Wie können solche Unterschiede beim Beitrag entstehen??

Warum werden solche Gesetze heraus gebracht, schon unter dem Aspekt der steigenden Benzinpreise und der steigenden CO2 Werte.

Immer wieder heisst es zum Wohle der Kinder hier wird alles getan. Wir merken davon nichts, das Land wird im Gegenteil immer kinderunfreundlicher.

Warum wohl geht die Geburtenrate hier immer mehr zurück, keiner kann sich mehr Kinder leisten Kinder sind Luxusgüter geworden und wenn man welche hat ist die Unterbringung um diese ernähren zu können, nicht gerade so gestaltet, dass Eltern arbeiten können. Der Osten war uns dort weit voran.

Leider ist es so, dass beide Elternteile heute arbeiten müssen um die Kosten überhaupt noch irgendwie zahlen zu können und selbst 2 Gehälter reichen fast nicht mehr aus, bei den Stundenlöhnen die heute gezahlt werden.

Wie wird es weitergehen??? Wir sind mittlerweile wahlmüde geworden, weil wir kein Vertrauen mehr in unsere Parteien haben, zuviel für die Großen wird getan, zuviel Betrug in den oberen Reihen, zuviel nimmt man uns

Mit freundlichem Gruß

Bettina Kreitz

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. September 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Kreitz,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie beziehen sich auf das neue Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden.

Auf der Internetseite des Ministeriums finden sie zahlreiche Informationen zum KiBiz:

http://www.mgffi.nrw.de/kinder-und-jugend/KiBiz_Unterseit...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung