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Familienpolitik
Kindes-Namensänderung nach Scheidung,Geburtsname der Mutter annehmen
Sehr geehrte Frau Kanzlerin,
ich würde gerne Ihnen eine Frage stellen.
Um eine Kurzfassung meiner Situation zu schildern.
Nachdem mein Mann sich von mir im Jahre 2012 getrennt hatte, ist nun bald die Scheidung am 07.03.2014.
Allerdings haben wir einen Sohn von 3 Jahren der bei mir lebt nach der Scheidung würde ich gerne wieder meinen Geburtsnamen annehmen wollen, für meinen Sohn wäre auch das beste wenn es meinen Geburtsnamen bekommen könnte da der Vater uns immer wieder bedroht und immer wieder gesagt hat mir das Kind wegnehmen zu wollen wenn die Scheidung rechtskräftig wird, er würde das Kind in die Türkei entführen wollen, nach Elazig wo u.a. auch das Kriegsgebiet von den Kurden ist.
Es besteht das gemeinsame Sorgerecht, leider!!
Durch das Jugendamt gibt es begleitete Kontakte mit dem Vater.
Bitte um baldige Nachricht.
Da ich nicht mehr weiter weiss an wem ich mich wenden soll.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ahsen Teker
Geburtsname: GÖKSEL
Kommentare (1)Schließen
am 15. Februar 2014
1.
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