Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Kindes Unterhalt
Hallo Frau Merkel,
Es wäre schön, wenn sie das Thema Kindes Unterhalt mal angehen. Es kann nicht sein, das die Väter sich so einfach vor Zahlungen drücken können. Wenn der Vater meint er muss sich einen beruf suchen wo er nur knapp über dem Selbstbehalt verdient, dann sollte dort keine Rücksicht drauf genommen werden. Meiner Meinung geht es vor, das es dem Kind an nichts fehlt. Wir Mütter müssen jeden Cent dreimal umdrehen, während der Vater sich ein tolles leben finanziert. Auch mit dem unterhaltsvorschuss finde ich es unfair, sobald man seinen neuen Partner heiratet, fällt es weg. Warum muss jetzt mein neuer Mann, für meine Kinder aufkommen, wenn der Kindesvater nicht zahlen kann oder will? Es sollte in dem Punkt, trotzdem weiter gezahlt werden. Was hat denn eine neue ehe mit den Kindern zu tun? Und es sollte allgemein viel härtere Gesetze bzw Strafen für Väter geben, die nicht zahlen. Es wird alles teurer, wir Mütter können gucken, wie wir das alles schaffen und die Väter lachen sich ins Fäustchen. Es sollte wirklich allen Müttern den mindestunterhalt, der düsseldorfer Tabelle gezahlt werden und es sollte dabei keine Rolle spielen, ob die Mutter neu verheiratet ist, der Vater nicht zahlen kann etc. Das gleiche natürlich auch für Mütter, wo das Kind beim Vater lebt.
Kommentare (2)Schließen
am 01. Oktober 2017
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.