Sehr geehrter Frau Ziebarth,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist schrecklich, wenn Kinder in ihrer eigenen Familie Gewalt erfahren oder vernachlässigt werden. Deshalb haben Bund, Länder und Kommunen große Anstrengungen unternommen, um Lücken im Kinderschutz zu identifizieren und zu schließen. Im Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten.
Schon während der Schwangerschaft sollen Eltern besser auf ihre neue Rolle vorbereitet werden. Die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ unterstützt die Vernetzung von Jugendhilfeträgern und Kinderschutzeinrichtungen auf regionaler Ebene. Außerdem können Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes sogenannte Familienhebammen in Anspruch nehmen. Der Bund stellt hierfür in diesem Jahr 45 Millionen Euro und danach jährlich rund 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Bundeskinderschutzgesetz regelt auch den Informationsaustausch von Einrichtungen der Jugendhilfe, von Gesundheitsämtern sowie Polizei- und Ordnungsbehörden. Zieht eine Familie um, übermittelt künftig das bisherige Jugendamt dem neuen Jugendamt alle notwendigen Daten. Diese Maßnahme hilft in den Fällen, in denen Eltern sich dem Jugendamt entziehen wollen.
Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sind ein gutes Instrument, um die gesundheitliche Entwicklung von Kindern zu beobachten. Um die Teilnahme an den Untersuchungen sicherzustellen, haben einige Bundesländer Regelungen zur Datenübermittlung zwischen Kinderärzten und Meldebehörden getroffen.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich eine sogenannte „Kultur des Hinsehens“ entwickelt. Wenn Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, muss der Staat eingreifen. Dabei geht es ausschließlich um das Wohl des Kindes.
Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=1198...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 21. Oktober 2013
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